bei einer unbedenklichkeitsbescheinigung gibt der hersteller sein ok, das der reifen, in der größe, mit der tragkraft, auf diesen fahrzeugtyp zugelassen ist. ist aber nur für die interessant, die einer reifenbindung (genaue bezeichnung: z.b. TKC 80 in größe 130/80-17 S) unterliegen. das papier muss nur immer zum vorzeigen mitgeführt werden. da wo nur noch die größe eingetragen ist, wird auch keine unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht.
Also bei mir steht eben nur die Größe der Reifen drin, keine Bindung an diverse Hersteller und Modelle
Fahre immo immer noch die originalen Dunlop K750er. Doch leider gibt es die nicht mehr, konnte mir letztes Jahr noch 2 für hinten sichern, denn für mich gibt es nichts besseres. Vorne ist es mangels K750 ein ?? Mist, Namen vergessen.
Falls jemand noch einen Händler an der Hand hat, wo ich die originalen K750er vorne und Hinten bekommen bitte melden PN.