Winterreifenpflicht

Alle Fragen die nicht nur die KLR betreffen
Benutzeravatar
lowbudget
Foreninventar
Beiträge: 1056
Registriert: 30.05.2008, 18:15
Wohnort: Dortmund
Kontaktdaten:

Beitrag von lowbudget »

Ich hab zur Zeit die Wahl zwischen Rennrad und KLR...

Ich nehm das Rad. Ist ideal bei dem Wetter :-x
Tschico
Regelmäßig da
Beiträge: 213
Registriert: 13.03.2010, 20:28
Wohnort: Norderstedt/Hamburg

Beitrag von Tschico »

Moinsen.
Bitte????? Ihr sifft eure Hocker wit WD40 oder ähnlichem ein ??
Warum das denn ?? Meine steht auch in einer warmen und trockenen Garage, dass wird wohl gegen Rost reichen,und reicht auch,kein Rost dran :D . Wenn ich dran denke, dass ich dann mit dem Zeug aufm Mopped im Frühjahr auf Tour gehe und Pollen,Staub und jede Art von Dreck am Hocker haften bleibt, wird mir ganz übel :? !!
Einzylinder ist besser als kein Zylinder,, Grins
rust
Öfters da
Beiträge: 58
Registriert: 19.08.2010, 22:24
Wohnort: Worms

Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von rust »

Chef hat geschrieben:Ab Montag gilt ja bekanntlich "Winterreifenpflicht".



Jetzt frage ich mich, woher bekomme ich Winterreifen für meine KLR?


Chef

Gibt doch etwas für den Winter :D

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... K:MEWAX:IT

Hat halt nur noch ein Problem mit der Zulassung :(
bartscho17

Beitrag von bartscho17 »

...
Zuletzt geändert von bartscho17 am 28.04.2016, 07:51, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
quattropit
Regelmäßig da
Beiträge: 158
Registriert: 08.07.2007, 07:09
Wohnort: 49424 Goldenstedt

Beitrag von quattropit »

moin,
also ich denke wer seine KLR im Winter bewegen will braucht nur "normale" Enduroreifen, da sie ja grobstollig sind. das sollte reichen! auch für die Rennleitung. Ich hab da mal was in nem Forum gefunden :-)
War zwar ne Anfrage bezüglich Quadreifen, aber spielt ja keine Rolle, da ja alles unter dem Begriff Kraftfahrzeug läuft.


Sehr geehrter Herr Xxxxx,

vielen Dank für Ihre Mail.

Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.

"§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.

Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Katja Schulz


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: BMVBS - Startseite

http://www.quadforum-niedersachsen.de/f ... ndex3.html

MfG Quattro
Zuletzt geändert von quattropit am 31.12.2010, 07:25, insgesamt 1-mal geändert.
Bild
Benutzeravatar
quattropit
Regelmäßig da
Beiträge: 158
Registriert: 08.07.2007, 07:09
Wohnort: 49424 Goldenstedt

Beitrag von quattropit »

Ach ja, hatte da noch was vergessen:
in dem Gesetzestext steht nirgendwo etwas über die Gummimischung


MfG. Quattro
Bild
Benutzeravatar
Rattfield
Foreninventar
Beiträge: 5194
Registriert: 06.05.2007, 10:13
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Rattfield »

also mal wieder ein gesetz das niemand braucht, eben typisch deutsch.
Alu zu Alu und Stahl zu Stahl!
Benutzeravatar
KLR650Tengai
Foreninventar
Beiträge: 892
Registriert: 28.02.2010, 07:11
Wohnort: Nahe Freiburg im Breisgau
Hat sich bedankt: 99 Mal
Danksagung erhalten: 13 Mal
Kontaktdaten:

Zum Thema Winterreifenpflicht

Beitrag von KLR650Tengai »

Zum Thema Winterreifenpflicht bei Zweirädern gibts aktuelle Infos beim Institut für Zweiradsicherheit ( www.ifz.de ).
www.ifz.de hat geschrieben: Winterreifenpflicht für alle ..................................................................................................(Stand: 17.12.2010)

Auch motorisierte Zweiräder müssen winterfest sein

Jetzt ist es „noch amtlicher“. Seit dem 4. Dezember 2010 ist die Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Neuregelung für Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer verkündet. Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Das gilt übrigens für alle motorisierten Zweiräder – also auch für die „Kleinen“.

Eigentlich ändert sich nichts. Seit 2006 ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen. Diese Auslegung war dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) diesbezüglich geändert wurde. Es ging konkret um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps. Die „Nachbesserungen“ des §2 Absatz 3a der StVO führen jetzt zu folgendem neuen Wortlaut:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Der Verweis auf die Richtlinie 92/23/EWG bzw. auf ihren Anhang II Nr. 2.2, dient lediglich der Definition des M+S-Reifens. Ansonsten ist generell die Rede von allen Kraftfahrzeugen. Demnach gilt die neu formulierte Regelung auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art „Winterreifen“ im Handel gibt, sei dahingestellt.

Laut Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG definieren sich M+S-Reifen dadurch, dass ihr Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, „dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzenden Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Der Passus dieser Richtlinie stellt somit eine grobe Definition dessen dar, wie ein geeigneter Winterreifen (M+S-Reifen) im Allgemeinen auszusehen hat. Eine Kennzeichnungspflicht mit dem Aufdruck M+S ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Wichtig ist auch zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner „herkömmlichen“ Bereifung nichts im Weg.
Quelle: www.ifz.de
Benutzeravatar
quattropit
Regelmäßig da
Beiträge: 158
Registriert: 08.07.2007, 07:09
Wohnort: 49424 Goldenstedt

Re: Zum Thema Winterreifenpflicht

Beitrag von quattropit »

KLR650Tengai hat geschrieben:Zum Thema Winterreifenpflicht bei Zweirädern gibts aktuelle Infos beim Institut für Zweiradsicherheit ( www.ifz.de ).
www.ifz.de hat geschrieben: Winterreifenpflicht für alle ..................................................................................................(Stand: 17.12.2010)

Auch motorisierte Zweiräder müssen winterfest sein

Jetzt ist es „noch amtlicher“. Seit dem 4. Dezember 2010 ist die Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Neuregelung für Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer verkündet. Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Das gilt übrigens für alle motorisierten Zweiräder – also auch für die „Kleinen“.

Eigentlich ändert sich nichts. Seit 2006 ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen. Diese Auslegung war dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) diesbezüglich geändert wurde. Es ging konkret um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps. Die „Nachbesserungen“ des §2 Absatz 3a der StVO führen jetzt zu folgendem neuen Wortlaut:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Der Verweis auf die Richtlinie 92/23/EWG bzw. auf ihren Anhang II Nr. 2.2, dient lediglich der Definition des M+S-Reifens. Ansonsten ist generell die Rede von allen Kraftfahrzeugen. Demnach gilt die neu formulierte Regelung auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art „Winterreifen“ im Handel gibt, sei dahingestellt.

Laut Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG definieren sich M+S-Reifen dadurch, dass ihr Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, „dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzenden Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Der Passus dieser Richtlinie stellt somit eine grobe Definition dessen dar, wie ein geeigneter Winterreifen (M+S-Reifen) im Allgemeinen auszusehen hat. Eine Kennzeichnungspflicht mit dem Aufdruck M+S ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Wichtig ist auch zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner „herkömmlichen“ Bereifung nichts im Weg.
Quelle: www.ifz.de

Na hab ich doch geschrieben :-)
Bild
Antworten