Reifenbindung Tengai

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MichiS
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Reifenbindung Tengai

Beitrag von MichiS »

Hallo zusammen,

da diesen Monat der TÜV ansteht, möchte ich gerne die Reifenbindung streichen lassen. Im Forum gab es schon mehrere Threads dazu mit einem Link zu einer Freigabe. Dieser funktioniert leider nicht mehr.
Wer kann mir hier weiterhelfen?

Grüße
Michi
Liebe Grüße
Michi


KLR 650 B Tengai, Bj.1989 mit 79000 km, EM-Doo, Getriebeausgangswelle einer C, Melvin Stahlflex, IMS Schalthebel, GPR Trevale, Promoto Gabelfeder vorne, YSS Federbein
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KLR650Tengai
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Re: Reifenbindung Tengai

Beitrag von KLR650Tengai »

MichiS hat geschrieben:Hallo zusammen,

da diesen Monat der TÜV ansteht, möchte ich gerne die Reifenbindung streichen lassen. Im Forum gab es schon mehrere Threads dazu mit einem Link zu einer Freigabe. Dieser funktioniert leider nicht mehr.
Wer kann mir hier weiterhelfen?

Grüße
Michi
Quelle: https://www.kawasaki.info/iframe/index. ... ollapsZehn
bei: Häufig gestellte Fragen unter "Reifen" zu finden!

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In den zurückliegenden Jahren durften Motorräder in der BRD nur mit einer Bereifung gefahren werden, für die auch eine Freigabe existierte. Die Zulassungsdokumente beinhalteten die entsprechenden Eintragungen über die Serienbereifung und für freigegebene Alternativbereifung musste die Freigabe mitgeführt werden.

Mit Einführung der neuen Typgenehmigungsverfahren für Neufahrzeuge VO (EU) *168/2013* dürfen, nach aktueller europäischer Rechtslage, Fahrzeuge allerdings keiner Reifenfabrikatsbindung mehr unterliegen.

Deshalb sind den Zulassungsdokumenten lediglich die Dimensionen der Serienbereifung zu entnehmen. Auch kann der im CoC-Dokument und in den Zulassungsdokumenten genannte Tragfähigkeitsindex ein niedrigerer sein als der, mit dem die Standard-/Serienbereifung gekennzeichnet ist. Dies hat den Hintergrund, dass im CoC-Dokument und in den Zulassungsdokumenten die Mindestanforderung hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitskategorie aufgeführt ist. Auch existiert in den Zulassungsdokumenten kein Verweis mehr auf die Serienbereifung gemäß Betriebserlaubnis.

Vor dem Hintergrund, dass Motorräder auf Deutschlands Autobahnen in höchste Geschwindigkeitsbereiche kommen, können selbst die geringsten der negativen Eigenschaften einer Reifenpaarung Auswirkungen haben, die durchaus zu gefährlichen Fahrsituationen führen können. Zudem muss der Fahrzeughersteller, respektive der Reifenhersteller, gewährleisten, dass ein Fahrzeug auch in diesen Höchstgeschwindigkeitsbereichen sicher gefahren werden kann.

Zur Gewährleistung der positiven Fahreigenschaften und der Fahrsicherheit empfiehlt KAWASAKI deshalb die Verwendung der in der Betriebsanleitung aufgeführten Standardbereifung. Sollten Sie auf Alternativbereifungen wechseln wollen, achten Sie bitte darauf, dass eine Reifenempfehlung des Reifenherstellers existiert. Für nicht empfohlene Bereifungen übernimmt KAWASAKI keine Haftung.

Unter dem Punkt „Reifenlisten/Reifenfreigaben“, den Sie im ersten Teil dieser FAQ’s finden, können Sie sich für Ihre Kawasaki ein Dokument herunterladen, in dem Sie sowohl die Standardbereifung als auch die von Kawasaki empfohlenen Alternativbereifungen aufgeführt finden, sofern vorhanden.

Für ATV, Sport Quad und MULE Reifen gibt es keine fahrzeuggebundenen Reifenfreigaben. Über diese „Off ROAD“ Bereifungen gibt es technische Datenblätter der Reifenhersteller, die über eine Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.

Grünen Gruß

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:hallo: www.klr650tengai.de.rs :hallo:
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MichiS
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Beitrag von MichiS »

Vielen Dank, dann habe ich zumindest mal etwas in der Hand :)
Liebe Grüße
Michi


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