Kein Tüv wegen Reifenbindung???

alles was es sonst noch an der 650er gibt
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Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

Du kannst deinen Browser so einstellen, daß er nur Seiten in deutscher Sprache anzeigt.

https://www.quad-company.de/Cap-Arctic- ... rsatzteile

oder bei Moto Car Wiesmoor :D
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Kluntje
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Beitrag von Kluntje »

Nordlicht hat geschrieben:Du kannst deinen Browser so einstellen, daß er nur Seiten in deutscher Sprache anzeigt.

https://www.quad-company.de/Cap-Arctic- ... rsatzteile

oder bei Moto Car Wiesmoor :D
Ich gebs ja zu das ich ein Internetlegastheniker bin :D
Denn werde ich ma nach Wiesmoor fahren :wink:
Fährst Du rückwärts an den Baum, verkleinert sich der Kofferraum!
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Kluntje
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Beitrag von Kluntje »

Nochmal ne Frage.
Darf ich jetzt noch mit der KLR fahren trotz Mängelbericht oder muss ich die stehen lassen bis die Mängel behoben sind und ich die Plakette habe?
Fährst Du rückwärts an den Baum, verkleinert sich der Kofferraum!
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Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

Du kannst fahren. Nimm den TÜV Zettel mit.
Für die Reparaturen hast du 4 Wochen Zeit.
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Kluntje
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Beitrag von Kluntje »

So war nun endlich nochmal zur Nachuntersuchung.
Habe die Gemischschraube nu 1/2 Umdrehung reingedreht und der CO Gehalt
ist von 5,6 auf 1,88 gefa!llenllen :)
Erst wollte der TÜV Onkel komisch werden weil in der Freigabe M+S Silica steht aber die Bezeichnung nicht auf dem Reifen zu finden ist.
Doch er meinte er will ja net kleinlich sein und gibt mir die Plakette :lol:
Und nächstmal sollte ich doch wieder nen 120er montieren damit es keine Probleme gibt :roll:
Fährst Du rückwärts an den Baum, verkleinert sich der Kofferraum!
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Beitrag von Fritten »

Auch wenns bisschen spät ist jetzt:

https://de.reifenwerk-heidenau.com/docu ... KL650C.pdf

Freigabe ist doch noch gültig, da seh ich kein Problem. Ausdrucken und mitbringen.
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Beitrag von Michael R »

Stimmt leider nicht mehr.

Es WAR einige Zeit zulässig, abweichende Reifengrößen auf einem Motorrad zu fahren, sofern eine Freigabe vom Reifenhersteller vorliegt. Dies galt dann auch nur bei Motorrädern im Originalzustand! Diese Regelung wurden dann 2017 (oder schon 16?) wieder gekippt und nun muss wieder die montierte Bereifung mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen!

ALLES andere ist Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Gruß Michael
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Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

Quelle ?
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Beitrag von Michael R »

Nordlicht hat geschrieben:Quelle ?
habe ich gerade nicht zur Hand, aber das kriege ich montag raus.

Edith:

Habs gerade gefunden bei uns (bin Prüfingenieur der KÜS) in der Datenbank

Da steht dann in einem Rundschreiben (aus 09/17), bezugnehmend auf den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschuss-Technik, unter anderem:

.....
andere Reifengrößen am Motorrad sind möglich, wenn:
- Abrollumfang und Breite der neuen Bereifung zwischen der kleinesten und größten Bereifung gemäß Fahrzeug Betriebserlaubnis liegt.
- das Motorrad sich ansonsten im unveränderten Serienzustand befindet
...........

Daraus ergibt sich dann bei so ziemlich jedem Motorrad, das eine andere Größe eingetragen werden muss. Entweder nach §19(3) dank vorhandenem Teilegutachten, oder per §21 als einzelabnahme.

Da die KLR nur eine Größe in den Papieren stehen hat, ist der kleinste Reifen gleichzeitig der Größte, womit alles andere eingetragen werden muss.

Zudem sind sicherlich viele nicht mehr absolut Orginal,.........

Gruß Michael
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jason
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Beitrag von jason »

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