KLR-Scheunenfund und Restauration

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Chef
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von Chef »

In Deinem Fall würde ich erst mal abklären, dass die nicht als gestohlen gemeldet ist - sonst hast Du nachher übelstes Gespraddel.
Ich hab' auch keine Erfahrung damit, wie bei sowas ein Eigentumsnachweis zu führen ist. :nixweiss:
Vielleicht kann lange-köln da noch ein paar Worte dazu sagen.

Jedenfalls würde ich keinen Cent investieren, wenn's nicht nachweisbar mein Eigentum wäre.
Es sei denn, das soll ein Wald- und Wiesen-Mopped werden, die gar nicht zugelassen werden soll...

Wie einem ein Scheunenbesitzer da eine "Erlaubnis" geben kann, über etwas zu verfügen, was gar nicht sein Eigentum ist, ist mir auch schleierhaft :rolleyes:
Zumindest würde ich den Fragen, wer das Ding da abgestellt hat, um den Eigentümer zu ermitteln. Oder, wie lange-köln schon schreibt, über die Zulassungsstelle zumindest mal den letzten Halter ermitteln.
Aber gut, vielleicht sehe das auch zu eng :nixweiss:

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So, im Nachgang diesbezüglich etwas schlau gemacht:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... eunenfund/

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Scheunenbesitzer nicht der Eigentümer der KLR. Somit kannst Du von ihm auch keine eidesstattliche Versicherung bzgl. des Eigentums --> Verfügungsberechtigung bekommen. Rechtlich nicht ganz ohne die Situation... :?


Gruß Chef
Zuletzt geändert von Chef am 23.01.2023, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
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haschek
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von haschek »

Wenn der Rest stimmt, ist ein anderer Rahmen mit Papieren keine große (teure) Sache, da sind noch einige von im Umlauf.
Die größeren Posten sind alle schon angesprochen worden.
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Chef
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von Chef »

Ja klar, das ist das, was wir machen würden. Einfach auf "legalem" Rahmen neu aufbauen.

Schätze den Threadsteller jetzt aber nicht als den "versierten Schrauber unserer Altersklasse" ein, der so weit gehen möchte. ;)
Was jetzt nix heissen soll... :oops:


Gruß Chef
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von Das Klrchen »

Danke für eure Antworten und Recherche-unterstützungen, die Kawasaki hat vor einigen Jahren ein Untermieter einer Wohnung auf diesem Bauernhof, in dem sie stand, nach einem Unfall abgestellt. Nach ein zwei Standjahren entschied sich der Besitzer, umzuziehen und "die kawe irgendwann noch zu holen"
Das war vor drei Jahren, die Kawe verrottet in der scheune und der Besitzer ist mittlerweile sogar unter der neuen Adresse nicht mehr aufzufinden, weshalb wir den Beschluss getroffen haben, sie zu retten.
Falls dieser jedoch durch einen blöden Zufall wieder auftaucht, können wir(die hofbesitzerin und ich) den "abkaufpreis" als Stellplatzkosten verlangen und die Kawasaki als Ausgleich behalten...
Bei der Polizei und der Kfz-Zulassungsstelle war ich schon, die meinten neue Papiere bekomm ich nur nach kompletter abnahme beim TÜV. :roll:
Die Idee mit dem neuen Rahmen behalte ich mal im Hinterkopf, sozusagen als Plan C oder D ;)
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Chef
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von Chef »

Sowas hatte ich mir schon gedacht. :?
Meist ist es solchen Leuten dann irgendwann zu peinlich (wenn sie es nicht schon komplett vergessen haben), nachzufragen, was denn aus der KLR geworden ist, weil sie "Unterstellkosten" oder "Entsorgungskosten" für Ihren Schrott, den sie anderen hinterlassen, befürchten und sich schon deshalb nie wieder melden.

Wobei ich den Satz jetzt nicht unterschreiben würde:
Das Klrchen hat geschrieben: 24.01.2023, 07:54 ...
Falls dieser jedoch durch einen blöden Zufall wieder auftaucht, können wir(die hofbesitzerin und ich) den "abkaufpreis" als Stellplatzkosten verlangen und die Kawasaki als Ausgleich behalten...
Das eine ist eine "Standplatzmiete" oder "Unterstellkosten" im Nachgang zu einem Mietvertrag, das andere ist aber worst case ein Herausgabeanspruch dir gegenüber.
Ich will den Teufel auch nicht an die Wand malen - aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich der Eigentümer nie wieder melden.
Und wenn, dann müsst ihr das auf jeden Fall dann so teuer machen, dass dem etwaige Herausgabeansprüche zu stellen, gleich vergeht. ;D

Unfall heißt aber jetzt kein Rahmenschaden oder was größeres?

Ansonsten: TÜV-fertig machen, Papiere besorgen und anmelden, würde ich sagen. :mrgreen:

Viel Erfolg!


Gruß Chef
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von Bäm »

Das Klrchen hat geschrieben: 24.01.2023, 07:54
Falls dieser jedoch durch einen blöden Zufall wieder auftaucht, können wir(die hofbesitzerin und ich) den "abkaufpreis" als Stellplatzkosten verlangen und die Kawasaki als Ausgleich behalten...
Für diesen Fall würde ich mich an deiner Stelle dann aber doch noch absichern. Das eine sind Mietschulden des Fahrzeugeigentümers der Hofbesitzerin gegenüber, das andere wäre Unterschlagung. Auch wenn die KLR weniger Wert wäre, als die Lagerungskosten, bleibt der verschwunden geglaubte Eigentümer immer noch Eigentümer der Sache.
Zumindest einen Eigentumsübergangsbeschluss eines Richters würde ich da schon erwirken wollen, bevor ich da Kohle und Arbeit in ein Bike investiere...
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von jo-sommer »

Lohnt sich der ganze Aufstand (rechtlich)?

Billigen Rahmen mit Papieren, sonstige Brocken umschrauben (den Aufwand hat man bei der Restaurierung sowieso in vergleichbarem Maß), ab zu den Graukitteln, anmelden und Schbass haben.

Das hab ich jetzt aber nicht laut gesagt...
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von wernerz »

Und warum sagst du es nicht laut? :mrgreen:

Wäre auch meine wahl um allen Stress aus dem Wege zu gehen.
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von lange-koeln »

Wenn man ne alte Adresse von dem Eigentümer hat, kann man doch beim Meldeamt nachfragen, wo der hin ist. zumindest der Scheunenbesitzer hätte da ein berechtigendes Interesse dran wegen der Unterstellkosten. Ob der die dann am Ende tatsächlich geltend machen will, ist dann eine andere Frage.

Und wenn man ihn gefunden hat, einigt man sich mit ihm. Entweder hat der die Papiere noch oder er könnte ohne Trickserei die richtige eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er die verloren hat.

Ist wahrscheinlich auch der einfachste Weg.
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Re: KLR-Scheunenfund und Restauration

Beitrag von wernerz »

lange-koeln hat geschrieben: 25.01.2023, 11:21 Wenn man ne alte Adresse von dem Eigentümer hat, kann man doch beim Meldeamt nachfragen, wo der hin ist.
Eine Melderegisterauskunft kann man machen, dazu an das letzte zuständige Meldeamt wenden. Die Auskunft ist aber gebührenpflichtig.
Wenn er ins Ausland verzogen ist, oder keine neue Adresse gemeldet wurde, geht dass dann aber auch ins Leere.
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