Fußrasten Umbau KTM 690 SM

alles was es sonst noch an der 250er gibt
tado98
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Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von tado98 »

Moin,
ich dachte mir, dass ich hier auch endlich mal was sinnvolles beitrage.
Wer kennts nicht, abseits der Straße mal durch eine tiefere Pfütze und schon ist die Fußraste nass. Absolut kein Halt mehr
Da mir geprüfte Zubehör-Rasten zu teuer waren und ich zufällig günstig an ein Paar Fußrasten einer KTM 690 SM von 2001 gekommen bin, hier mal der Umbau. Kann gut sein, dass es auch an Andere KLR Modelle als die 250er passt, aber weiß ich halt nicht. Bei den Fußrasten gefiel mir erstmal gut, dass ich mich für Gummi oder Spikes entscheiden kann.

Besagte Fußrasten
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Zuerst die Nippel abschleifen (Fächerscheibe)
Vorher
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Nachher
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Da die originale KLR Feder nicht mit den neuen Fußrasten passt, muss die KTM Feder ein wenig bearbeitet werden
Hier die Feder vorher
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Mit ein wenig Feuer gehts leichter
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Insgesamt muss der Bügel am Federende um 90 Grad nach außen gedreht werden und dann ein wenig zum Federinneren gebogen werden
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Die KTM Fußrasten haben einen dickeren Bolzen(durchmesser). Ich habe einfach die Schraube der KLR Fußrasten wiederverwendet und das entstandene Spiel macht sich durch die stärkere KTM Feder nicht bemerkbar. Wenn mir allerdings mal Langeweile aufkommt werde ich den Fußrastenhalter aufbohren um den KTM Bolzen durchschieben zu können...irgendwann mal.

Montage kann sich als ein wenig fummelig gestalten, jenachdem wie gut man die KTM Feder zurechtgebogen hat. Aber ist aufjedenfall machbar
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Hier die fertige Fußraste
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Hier mit Gummi (Das Fußrastengummi lässt sich einfach mit einer 8er Mutter befestigen/entfernen)
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und hier im Vergleich zu der standard Fußraste
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Auf dem Foto ists leider nicht ganz deutlich, aber ist ist aufjedenfall ein Mehrwert an Trittfläche

Vorab schonmal Entschuldigung für die schlechte Bildqualität, aber mehr gibt der olle Knochen nicht her
Snow
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Snow »

Super Beschreibung!
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von wernerz »

Sollten auch bei der 650er passen.
Ich habe alle meine KLR auf die SW Motech ION Fußrasten umgebaut.
Gibt es auch mit passender Aufnahme für die KLR, habe aber günstig welche von KTM geschossen, da musste ich etwas nacharbeiten.

Aber dann natürlich ohne Zulassung und mit der Gefahr, dass einem die Rennleitung die Weiterfahrt untersagt wenn die es merken.
Aber damit kann ich leben.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Chef »

wernerz hat geschrieben: 20.09.2023, 07:58 ...
Aber dann natürlich ohne Zulassung und mit der Gefahr, dass einem die Rennleitung die Weiterfahrt untersagt wenn die es merken...
:eek:
Seit wann brauchen denn Fußrasten eine Zulassung?
Sind das wieder so neumodische Verordnungen, die keiner braucht? :abgelehnt:


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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Bäm »

Fußrasten brauchen in Deutschland genauso wie Lenker, Bremshebel, Felgen oder Lichter schon immer eine Zulassung, insofern man im Bereich der StVZO legal unterwegs sein will.
Originale Rasten haben eine Kennzeichnung, zugelassene Zubehörteile auch.
Wenn Teile aussehen, als wären sie original, fällt es nicht auf und wird i.d.R. nicht kontrolliert - legal ist das im öffentlichen Straßenverkehr aber nicht.

Ich würde mir tatsächlich eher direkt passende Rasten mit ABE (z.B. SW-Motech Ion für <100€ neu) besorgen, als mir so einen -sorry- gebastelten Murks (irgendwas weggeflext, aufgebohrt und/oder durch Federspannung ausgeglichenes Spiel) an die Karre zu schrauben und dann noch zu riskieren, dass mir diese bei einer Kontrolle still gelegt wird.
Selbst wenn die gebrauchten Rasten geschenkt waren, ist der Aufwand, das "passend" zu machen doch mehr, als zugelassene, geprüfte Neuteile kosten. Ich hab für sowas kaum bis kein Verständnis.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Chef »

Bäm hat geschrieben: 20.09.2023, 19:11 Fußrasten brauchen in Deutschland genauso wie Lenker, Bremshebel, Felgen oder Lichter schon immer eine Zulassung, insofern man im Bereich der StVZO legal unterwegs sein will.
Originale Rasten haben eine Kennzeichnung, zugelassene Zubehörteile auch.
...
Man erhelle mich:
Wo haben originale KLR-650-Rasten, Lenker, Bremshebel, welche Kennzeichnung?
Also Scheinwerfer und Felgen - ok. Die hab' ich schon mal gesehen.
Selbst Bremsbeläge tragen auch gerne eine KBA-Zulassung. Ich verstehe schon, um was es geht.
Aber eine Kennzeichung wie z.B. am Auspuff wäre mir bei Rasten, Bremshebel etc... noch nie aufgefallen. :gruebel:

Deiner Aussage nach wäre es auch nicht zulässig, einen abgebrochenen Originalbremshebel gegen einen von Tante Luise, H.G., Polo oder aus dem sonstigen Zubehörmarkt ohne entsprechende Kennzeichung/Zulassung zu verbauen, wovon die seit Jahrzehnten leben.
Denn auch hier hab' ich noch nie eine Kennzeichnung gesehen.
Das hat mich jetzt so interessiert, dass ich extra nachgeschaut habe: Hab' hier einen Bremshebel von JMP und einen von Moto-Detail liegen. Null, aber auch wirklich null Kennzeichung, keine Prägung - nix.
Also sind das keine zugelassenen Zubehörteile?
Kann ich die jetzt wegwerfen und muss bei Kawa Originalteile bestellen?
Denn sonst erlischt ja meine Betriebserlaubnis für meine 36 Jahre alte KLR :heul:


Gruß Chef
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von mrmurphy007 »

Chef hat geschrieben: 20.09.2023, 21:43
Deiner Aussage nach wäre es auch nicht zulässig, einen abgebrochenen Originalbremshebel gegen einen von Tante Luise, H.G., Polo oder aus dem sonstigen Zubehörmarkt ohne entsprechende Kennzeichung/Zulassung zu verbauen, wovon die seit Jahrzehnten leben.
Denn auch hier hab' ich noch nie eine Kennzeichnung gesehen.
Das hat mich jetzt so interessiert, dass ich extra nachgeschaut habe: Hab' hier einen Bremshebel von JMP und einen von Moto-Detail liegen. Null, aber auch wirklich null Kennzeichung, keine Prägung - nix.
Also sind das keine zugelassenen Zubehörteile?
Kann ich die jetzt wegwerfen und muss bei Kawa Originalteile bestellen?
Denn sonst erlischt ja meine Betriebserlaubnis für meine 36 Jahre alte KLR :heul:
Bremsehebel brauchen eine ABE (die KBA-Nummer findet sich meistens an der Innenseite/dem Fahrer zugewandet Seite), Kupplungshebel nicht. Es gibt bei Louis und Co. allerdings auch welche mit Zulassung :-D

Für Fußrasten habe ich schon beides gehört, aber da ich gerade die Ion-Fußrasten verbaut habe, kann ich bestätigen, dass die eine ABE und KBA-Nummer haben.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Bäm »

Also Louis hat bei "Universalprodukten" (z.B. Fußrasten ohne Kennzeichnung, dafür aber sehr günstig) einerseits diesen Banner Bild in der Produktbeschreibung und bietet diese PDF als Dokument an:
https://cdn1.louis.de/content/catalogue ... 8_2007.pdf

Kann aber auch sein, dass ich das falsch gelesen oder falsch verstanden habe...

Wieso wegwerfen? Bei den Nachbauten in Originaloptik wird wie gesagt wohl niemand auf die Idee kommen, nach einer Nummer zu suchen.
Bei farbig eloxierten Sport- oder Endurorasten oder eben bei Supermoto-Rasten an Motorrädern die ursprünglich keine Supermotos sind (oder es so alt ist, dass es zu der Zeit noch gar keine Supermotos gab), wird das aber wohl auffallen...
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Chef »

mrmurphy007 hat geschrieben: 20.09.2023, 22:11 Bremsehebel brauchen eine ABE (die KBA-Nummer findet sich meistens an der Innenseite/dem Fahrer zugewandet Seite), Kupplungshebel nicht. Es gibt bei Louis und Co. allerdings auch welche mit Zulassung :-D
...
Hab' ich noch nie gehört, dass das bei Bremshebeln reguliert wäre. :rolleyes:
Ich bezweifel das hartnäckig! Zumindest für die KLR 650. Bei neueren Modellen mag das vielleicht anders aussehen. :nixweiss:


Also der Louis-Flyer scheint auch nicht ganz up to date, wenn ich mir die zitierten §§ 30 und 61 StVZO so durchlese, weiß ich nicht, wie die daraus all das Geschriebene ableiten (ist ja auch nur Sabbel vom TÜV). :nixweiss:
Aber da steht ja auch:
Lenker/Hebel/Griffe
Lenker, Hebel und Griffe können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.
- sie müssen evtl. “eingetragen” werden
So kenne ich das bzgl. der Lenker auch. Entweder die haben eine ABE oder kommen mit TÜV-Mustergutachten für die Eintragung oder sind tatsächlich nicht eintragungsfähig (reine Show-Lenker).
Für Hebel/Griffe gibt es m.W. aber keine Regulierung. Also nix mit "zugelassenen Zubehörteilen", KBA-Nr. etc...
Wir sprechen hier aber nur von den (Brems-)Hebeln :!: Nicht von einer kompletten Bremsanlage, Stahlflexleitungen, Bremsbelägen etc... da sieht's schon wieder anders aus.

Neu für mich war aber lt. diesem Flyer, dass man für Fußrasten eine ABE braucht bzw. diese eintragen lassen muss.
Dass die in den 80er-/90er-Jahren äußerst belieben "zurückverlegten" Fußrastenanlagen eintragungspflichtig waren, ist bekannt. Kommt man "nur" durch Verlegung der Fußraste ja nicht mehr an den Schalthebel bzw. das Bremspedal. Also muss dafür auch eine (Umbau)-Lösung her.
Deshalb ja auch Fußrastenanlagen (samt Halterungen etc...).
Wer hingegen auf eine originale Fußrastenhalterung einer KLR, lediglich eine andere Fußraste schraubt, die von den Originalmaßen nicht erheblich abweicht, die Position nicht wesentlich verändert, von der keine (erhöhte) Verletzungsgefahr ausgeht, die nach wie vor klappbar ist (Ausführung fest ist übrigens auch zulässig, wenn die Schräglage nicht beeinträchtigt wird) - und m.E. somit den gängigen Vorschriften (wäre aber im Detail nochmal zu klären) entspricht, muss doch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis bzw. eine Untersagung der Weiterfahrt durch die Rennleitung befürchten. Das halte ich für völlig übertrieben. Ich will's aber auch nicht gänzlich ausschließen. Bin ja kein Verkehrsrechtsexperte...
Fraglich ist nur, in welchem "Anhang" das nach § 61 StVO Abs. 1 bzw. 2 steht? Hab' ich auf die Schnelle nicht gefunden... scheint ein Bisschen eine rechtliche Grauzone zu sein.


Gruß Chef
Zuletzt geändert von Chef am 21.09.2023, 02:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Chef »

Ein Sachverständiger hat sich bzgl. Eintragungen von (sebstgebauten) Fußrastenanlagen vor ein paar Jahren in einem anderen Forum so geäußert:

"Die Fussrastenanlage muss einer statischen Prüfkraft von 150daN senkrecht auf jede Fussraste stand halten.

Alle Schraubenverbindungen müssen ausreichend gesichert sein.
Die Montage muss verspannunsgfrei erfolgen.
Schalt- und Bremshebel müssen bedienbar (logisch) und freigängig sein.
Die Funktion von Haupt- (sofern vorhanden) und Seitenständer dürfen nicht beeinträchtigt sein.
Fußrasten, die den Schräglagenwinkel verkleinern, müssen klappbar ausgeführt sein.
Wirkung und Hebelweg der hinteren Bremse sowie Funktion des Bremslichtschalters müssen gewährleistet sein.
Die Hebelübersetzung des Bremshebels sollte sich nicht ändern."

Andernorts war von einer Mindestlänge von 80mm zu lesen (Quelle unbekannt).


Gruß Chef
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