LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

alles was es sonst noch an der 250er gibt
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Jowga
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von Jowga »

Ob ein H4 LED Einsatz besser oder schlechter leuchtet im KLR Scheinwerfer kann ich nicht sagen. Aber es gibt zumindest aus den USA einen LED Scheinwerfer mit den Maßen und Halterungen für die KLR Lichtmaske.
LED scheinwerfer.JPG
Der hat ne DOT Nummer, inwiefern das in Deutschland legal oder eintragbar ist mir nicht bekannt. Denke aber ein Tüv Prüfer der sich die Mühe macht das alles sich mal ordentlich anzuschauen könnte das Abnehmen.

https://jnsengineering.com/products/klr ... dlight-kit

JNS Engineering hat auch noch andere Modelle des Scheinwerfers im Sortiment.

Der Scheinwerfer ist zwar nur für die KLR 650A laut Hersteller, dieser war aber damals jeder Kawa Enduro mit den Eckigen Scheinwerfern. Aus eigener erfahrung weiß ich das Der Scheinwerfer Der KMX 125/200, KLR 250/600/650A und KLX250D/650C Das Gleiche Modell ist.

Einer aus dem KMX Forum hat sich den auch mal bestellt und meint der ist deutlich heller als sein Originaler mit ner H4 LED.

Vielleicht hilft das ein wenig beim suchen :schreiben:
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Schraube gerne an alten Motorrädern rum, vorzüglich Kawasaki Enduros. :D
Kawamann
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von Kawamann »

Das ist ja mal richtig interessant.
Denke aber, dass dieses Teil aus den USA nicht so einfach zu bestellen sein wird. :gruebel:
Viele Grüße an Alle ! Und auf eine gute nächste Saison.
PS: bin gerade an einer zweiten 250er dran (hechel, hechel) wird aber ein Projekt :lupe:
Ich muss fahren ! 8)
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von tado98 »

Würde fast schon drauf tippen, dass der Scheinwerfer einfach eines der normalen China Modelle ist die man so für +-30€ aus dem fernen Osten bekommen kann
Hatte so eine ähnliches Modell mal an meiner ZRX1200R. Hat echt gut geklappt. Fürn TÜV halt den originalen Leuchter wieder dran machen weil denke nicht, dass sich mit der China-E-Nummer großartig was tut
Hab den Scheinwerferumbau schon ein paar mal im KLR facebook Forum gesehen und liebäugele auch ein wenig damit
Entweder das oder eine kompletter Rally-Style Frontumbau mit Digitaltacho, weil sich mein DZM sowieso verabschieded hat

Bild
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haschek
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von haschek »

Wie verhält sich das eigentlich rechtlich - macht sich nur der strafbar, der Sachen mit gefälschten Prüfzeichen vertickt, oder auch der, der sich sowas ans Moped schraubt?
Gibt es wirklich so dämliche Ordnungshüter, die einen damit durchkommen lassen?
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von wernerz »

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn du Pech hast und an einen kommst der für 5 Cent Ahnung hat, darfst du laufen.
Muss halt jeder selbst wissen
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von Bäm »

E-Prüfzeichen, die Prüfnummer und die Buchstabenkennungen "C" und "R" für (Abblend- und Fernlicht) müssen drauf sein. Ob diese Prüfzeichen echt oder gefälscht sind, kannst du als Verbraucher nicht ohne Weiteres überprüfen und das kann von dir auch nicht erwartet werden.
Dennoch würde es sich anbieten, ein Produkt eines namhaften Herstellers zu kaufen. Neu und inkl. Versand aus China für unter 10€ wäre da eher unrealistisch...
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haschek
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von haschek »

Bäm hat geschrieben: 13.03.2024, 22:17 Ob diese Prüfzeichen echt oder gefälscht sind, kannst du als Verbraucher nicht ohne Weiteres überprüfen und das kann von dir auch nicht erwartet werden.
Auch bei einem LED Scheinwerfer, bei dem eine Zulassung qua Bauart schon auszuschließen ist?
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von wernerz »

Bäm hat geschrieben: 13.03.2024, 22:17 Ob diese Prüfzeichen echt oder gefälscht sind, kannst du als Verbraucher nicht ohne Weiteres überprüfen und das kann von dir auch nicht erwartet werden.
Da liegst du aber sowas von schief.
Du haftest wenn du was änderst was nicht legal ist. Wenn du keine Ahnung von etwas hast, dann hast du die Finger davon zu lassen. Damit kann man sich niemals heraus reden. Du hättest ja auch eine Fachwerkstatt mit dem Einbau des Scheinwerfers beauftragen können. Aber die machen das halt genau deshalb nicht, weil sie Wissen dass Sie haften.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist keine Floskel sondern Stand des Rechtssystems. Und das ist auch richtig so.

Die Aussage: Sorry, dass ich meine Frau erschossen habe, aber wie konnte ich ahnen, dass der Mann auf der Herrentoilette vom Bahnhof mir eine scharfe Waffe verkauft hat, ich habe doch von Waffen keine Ahnung und wollte meine Frau damit ja nur erschrecken, wird dir definitiv nicht den Arsch retten.

Wobei der Scheinwerfer von dem wir hier reden mit 99%iger Sicherheit nicht mal ansatzweise ordentliche Prüfzeichen auf dem Glas haben wird. Da bin ich mir ziemlich sicher.
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von Mud Flap »

Das ist ja genau die Schwierigkeit, aka. der Wahnsinn.
1. Reguläre E-Zulassung
Hat etwas einfach nur eine E-Nummer ist nicht gesagt, das es für Dein Moppet Zugelassen (sich die E-Nummer auf Dein Schatzi bezieht) ist.
1.a) Einige Dinge sind allgemein Bauartgeprüft, z.B. LED-Blinker, man darf sie anbauen, wenn keine Nationalen Homologationen im Wege stehen. (wie es eigentlich bei der A und kurze LED-Stummelblinker ist)

1.b) Einige E-Zulassungen sind exakt Modellbezogen, z.B. Austauschauspuff.
Sprich eigentlich für sich selbst.

Aber eine Unterscheidung, ob 1.a), oder 1.b) gilt, ist nicht immer Offensichtlich.
Generell gilt immer 1.b), eine allgemeine Zulassung fällt nur damit hinein.

2. Falsche E-Nummern

Probleme:
A) Wirst Du angehalten, und es deutet etwas auf Ungereimtheiten hin, bist Du als verantwortlicher dran.
- Und hierbei ist es egal, ob die E-Nummern nach den Punkten 1.a), 1.b), oder 2 ist.
- Es ist dabei auch egal, ob Du es bei den Ziffern 1.a) oder 1.b) hättest wissen können, das etwas nicht stimmt.
(Stichwort Krieger Auspuff, bei dem sich jeder fragt, wieso der überhaupt eine E-Nummer hat...)
- Es ist egal, ob mit gesundem Menschenverstand, oder Wissensaneignung es erkannt hätte werden können.

B) Du kommst überhaupt nicht mehr an Unterlagen, Prüfberichte, etc. um Dinge vorher zu hinterfragen.
Also ist Dir im Vorfeld die Möglichkeit einer detaillierten Wissensaneignung genommen.

Und auch unsere Asiaten haben es mittlerweile drauf die benötigten Prüfziffern Original 1:1 vorzugaukeln.
Als erstes werde ich stutzig, wenn diese Nummer zu sehen, aber in den Beschreibungen nirgends erwähnt werden.
Auch stellen sie z.T. Zeug her, wo die Angaben auch noch stimmen können. Dann findet sich das Zeug aber neben Ali..., Ebay und Co. auch in seriösen Schopps.
KL650A1 blau, Miniblinker, Acerbis Discschutz, Baja Fender + Mud Flap; Zeta Armor+ XCpro; Stahlflex; Alu-Skid; EM-Torsion-Doo; Wilbers Gabelfedern; Sturzbügel; Telefix; Hotfoot Schleifer, Supersprox, KLX-R Mod; Gucchi-Bob, Tommaselli Dakkar, GPR-GP New Style (rep again), Tweety iss tot, MRA-Scheibe, LED-DRL/Fog; Blue KLR-Club-Member #334
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Re: LED Hauptscheinwerfer mit LED Leuchtmittel

Beitrag von wernerz »

Mud Flap hat geschrieben: 14.03.2024, 14:24 Das ist ja genau die Schwierigkeit, aka. der Wahnsinn.
1. Reguläre E-Zulassung
Hat etwas einfach nur eine E-Nummer ist nicht gesagt, das es für Dein Moppet Zugelassen (sich die E-Nummer auf Dein Schatzi bezieht) ist.
1.a) Einige Dinge sind allgemein Bauartgeprüft, z.B. LED-Blinker, man darf sie anbauen, wenn keine Nationalen Homologationen im Wege stehen. (wie es eigentlich bei der A und kurze LED-Stummelblinker ist)
Falsch, du kannst auch bei alten Fahrzeugen die modernen Regeln anwenden. Du darfst bei den Sachen nur nicht mischen, Rosinenpickerei ist nicht zulässig. Die Info habe ich von TÜV-prüfern und dem Zuständigen für Freigaben bei der Fa. Kellermann und die haben bei dem Thema ziemlich viel Ahnung. Also wenn deine ganze Beleuchtung dem EG Recht entspricht, darfst du auch bei einem alten Bock die Maße der EG-Regelung verwenden.
Mud Flap hat geschrieben: 14.03.2024, 14:24 Auch stellen sie z.T. Zeug her, wo die Angaben auch noch stimmen können. Dann findet sich das Zeug aber neben Ali..., Ebay und Co. auch in seriösen Schopps.
Dann hast du zumindest ein Rückgaberecht, wenn die gefälschte Produkte in Umlauf bringen.
Daher wirst du in seriösen Shops auch solche Produkte nie finden, da die sich sowas nicht ans Bein binden. Oder meinst du z.B. Louis wäre so blöd und wüste nichts von diese Problematiken und würde da entsprechende Zertifikate Prüfen bevor sie Produkte in Ihr Sortiment aufnehmen?
Aber klar wenn es billig sein soll und man bei Aliexpress oder Temu shoppen geht, muss man halt mit eventuellen Konsequenzen leben. ist ja auch OK. Nur halt nicht jammern.
Gruß Werner
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