Aupuff für Leistung oder Tuning Kaufempfehlung

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Flauschi
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Beitrag von Flauschi »

Schnell mal auf die Seite vom TÜV geschaut:
Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO
Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob die Teile an Ihrem Fahrzeug richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus („Anbaubescheinigung“).

Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall, genügt es, wenn Sie die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss Ihre nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils dann zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.

Für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme. Wir empfehlen Ihnen, die Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest aber aufzubewahren.[/i]
Kommt also hin, dass die E-Nr reicht. Hab ich ein paar Einträge weiter oben wohl mit der ABE verwechselt (bzw. nicht mal den Unterschied gekannt). :oops:

Gruß

Flauschi
Wo die Natur nicht will, ist die Arbeit umsonst.
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