Verfasst: 27.07.2016, 12:20
Bei dem Thema bin ich jetzt nicht ganz up to date, aber soweit ich weiß, darfst Du an Reifengröße nur das fahren, was auch im Schein steht. Das war eigentlich schon immer so.
Bzgl. Reifenbindung betrifft das eher das Thema Hersteller und Profil oder Reifentyp/modell, wenn man so will.
Bei meinem Restehaufen (EZ ‚87 oder 88 ), sind nur Größen eingetragen aber keine Reifenbindung.
Also kann ich in der richtigen Größe fahren was ich will, z.B. vorne Mefo Stonemaster und hinten einen TKC70 oder Conti TrailAttack 2 – nach meinen Verständnis alles legal. Eigentlich aber nicht korrekt, weil man vergessen hatte, bei der „Entdrosselung“ auf 48PS die Reifenbindung (die das Gutachten ja vorsieht) einzutragen.
Bei einer C gibt es grundsätzlich eine Reifenbindung. Das Mopped wurde ja schließlich mit einer ausgeliefert. Insofern glaube ich kaum, dass man legal Mischbereifung fahren kann und schon gar nicht irgendwelche Größen, die nicht der Eintragung entsprechen. Warum sonst hat sich hier der eine oder andere größere Reifen eintragen lassen. Macht ja keinen Sinn, wenn das grundsätzlich schon erlaubt wäre.
Das ganze Reifenbindungsthema, dass das grundsätzlich aufgehoben wäre etc… ist m.E. falsch.
Die ABE für das Mopped sieht eine Reifenbindung vor? – Dann gilt die auch.
Selbst wenn irgendwelche EU-Vorschriften 20 Jahre später was anderes besagen. Oftmals gilt das nämlich nur für Neufahrzeuge. Und wenn für Neufahrzeuge keine Reifenbindung mehr besteht, adaptiert das der geneigte Motorradfahrer halt gerne auch auf Bestandsmoppeds.
Wie gesagt, ich halte es für falsch, lasse mich aber gerne eines besseres belehren.
Bzgl. der Reifengröße würde es mich allerdings wundern, dass ich automatisch alles fahren darf, nur weil’s drauf passt. Einen 140er, so haben wir gelernt, kann man sich am Hinterrad noch auf die Originalfelge eintragen lassen. Vielleicht geht auch noch 150 aber dann wird’s ja so langsam mit der Schwinge eng.
Aber ohne Eintragung bzw. TÜV-Segen, kann dir bei eine Kontrolle jeder noch so Unbedarfte das Mopped stillegen.
Gruß Chef
Bzgl. Reifenbindung betrifft das eher das Thema Hersteller und Profil oder Reifentyp/modell, wenn man so will.
Bei meinem Restehaufen (EZ ‚87 oder 88 ), sind nur Größen eingetragen aber keine Reifenbindung.
Also kann ich in der richtigen Größe fahren was ich will, z.B. vorne Mefo Stonemaster und hinten einen TKC70 oder Conti TrailAttack 2 – nach meinen Verständnis alles legal. Eigentlich aber nicht korrekt, weil man vergessen hatte, bei der „Entdrosselung“ auf 48PS die Reifenbindung (die das Gutachten ja vorsieht) einzutragen.
Bei einer C gibt es grundsätzlich eine Reifenbindung. Das Mopped wurde ja schließlich mit einer ausgeliefert. Insofern glaube ich kaum, dass man legal Mischbereifung fahren kann und schon gar nicht irgendwelche Größen, die nicht der Eintragung entsprechen. Warum sonst hat sich hier der eine oder andere größere Reifen eintragen lassen. Macht ja keinen Sinn, wenn das grundsätzlich schon erlaubt wäre.
Das ganze Reifenbindungsthema, dass das grundsätzlich aufgehoben wäre etc… ist m.E. falsch.
Die ABE für das Mopped sieht eine Reifenbindung vor? – Dann gilt die auch.
Selbst wenn irgendwelche EU-Vorschriften 20 Jahre später was anderes besagen. Oftmals gilt das nämlich nur für Neufahrzeuge. Und wenn für Neufahrzeuge keine Reifenbindung mehr besteht, adaptiert das der geneigte Motorradfahrer halt gerne auch auf Bestandsmoppeds.
Wie gesagt, ich halte es für falsch, lasse mich aber gerne eines besseres belehren.
Bzgl. der Reifengröße würde es mich allerdings wundern, dass ich automatisch alles fahren darf, nur weil’s drauf passt. Einen 140er, so haben wir gelernt, kann man sich am Hinterrad noch auf die Originalfelge eintragen lassen. Vielleicht geht auch noch 150 aber dann wird’s ja so langsam mit der Schwinge eng.
Aber ohne Eintragung bzw. TÜV-Segen, kann dir bei eine Kontrolle jeder noch so Unbedarfte das Mopped stillegen.
Gruß Chef