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Verfasst: 27.07.2016, 12:20
von Chef
Bei dem Thema bin ich jetzt nicht ganz up to date, aber soweit ich weiß, darfst Du an Reifengröße nur das fahren, was auch im Schein steht. Das war eigentlich schon immer so.
Bzgl. Reifenbindung betrifft das eher das Thema Hersteller und Profil oder Reifentyp/modell, wenn man so will.
Bei meinem Restehaufen (EZ ‚87 oder 88 ), sind nur Größen eingetragen aber keine Reifenbindung.
Also kann ich in der richtigen Größe fahren was ich will, z.B. vorne Mefo Stonemaster und hinten einen TKC70 oder Conti TrailAttack 2 – nach meinen Verständnis alles legal. Eigentlich aber nicht korrekt, weil man vergessen hatte, bei der „Entdrosselung“ auf 48PS die Reifenbindung (die das Gutachten ja vorsieht) einzutragen.
Bei einer C gibt es grundsätzlich eine Reifenbindung. Das Mopped wurde ja schließlich mit einer ausgeliefert. Insofern glaube ich kaum, dass man legal Mischbereifung fahren kann und schon gar nicht irgendwelche Größen, die nicht der Eintragung entsprechen. Warum sonst hat sich hier der eine oder andere größere Reifen eintragen lassen. Macht ja keinen Sinn, wenn das grundsätzlich schon erlaubt wäre.
Das ganze Reifenbindungsthema, dass das grundsätzlich aufgehoben wäre etc… ist m.E. falsch.
Die ABE für das Mopped sieht eine Reifenbindung vor? – Dann gilt die auch.
Selbst wenn irgendwelche EU-Vorschriften 20 Jahre später was anderes besagen. Oftmals gilt das nämlich nur für Neufahrzeuge. Und wenn für Neufahrzeuge keine Reifenbindung mehr besteht, adaptiert das der geneigte Motorradfahrer halt gerne auch auf Bestandsmoppeds.
Wie gesagt, ich halte es für falsch, lasse mich aber gerne eines besseres belehren.
Bzgl. der Reifengröße würde es mich allerdings wundern, dass ich automatisch alles fahren darf, nur weil’s drauf passt. Einen 140er, so haben wir gelernt, kann man sich am Hinterrad noch auf die Originalfelge eintragen lassen. Vielleicht geht auch noch 150 aber dann wird’s ja so langsam mit der Schwinge eng.
Aber ohne Eintragung bzw. TÜV-Segen, kann dir bei eine Kontrolle jeder noch so Unbedarfte das Mopped stillegen.


Gruß Chef

Verfasst: 27.07.2016, 13:15
von Nordlicht
Chef hat geschrieben:Bei dem Thema bin ich jetzt nicht ganz up to date, aber soweit ich weiß, darfst Du an Reifengröße nur das fahren, was auch im Schein steht. Das war eigentlich schon immer so.
Das ist nicht mehr so. Lies mal die Fußnote z.B. in der Heidenau UBB...
Hatten wir hier schonmal.

Verfasst: 27.07.2016, 16:02
von Chef
Ja, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung geht das.
Aber das muss ja jeder Hersteller selber in die Hand nehmen.
Ein "pauschale" Freigabe, auch andere Größen fahren zu dürfen, ist mir nicht bekannt.
Steht ja auch explizit dabei, dass man die UB immer mitführen muss...


Gruß Chef

Verfasst: 28.07.2016, 07:27
von Rattfield
war vor 2 wochen beim tüv. dort hies es: nur die größen die im schein stehen. fabrikat egal.

Verfasst: 28.07.2016, 08:57
von jo-sommer
Deswegen AFAIK.

Auto-TÜV vor zwei Wochen. Eingetragen 175/60-14; montiert 205/45-16.
Nicht mal ne Bemerkung dazu.
Begründung auf Frage: wird nicht mehr eingetragen: alles, was ne Freigabe hat, geht.

Bei den Moppedreifen kenne ich aus eigener Erfahrung auch nur, dass die ReifenFABRIKATSbindung hinfällig ist, sobald seitens des Motorrad- ODER Reifenherstellers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt (und mitgeführt) wird. Ich hab andere Größen als eingetragen noch nicht bei ner HU probiert, nur mal gefragt und die Auskunft bekommen. Voraussetzung war, dass die auf die eingetragenen Felgen passen (das hatte ich oben nicht erwähnt).
Andere Felgen - Einzelabnahme und Eintragung notwendig.

Verfasst: 28.07.2016, 10:59
von Chef
Bei der ganzen Diskussion setze ich jetzt noch einen oben drauf:
Bei einer meiner Kisten (ich meine es war die KLX650C) war – neben den Größenangaben - eingetragen: „Reifenpaar nur von einem Hersteller… mit Enduro- oder Trailprofil“
Demnach dürfte man da keinen Anakee/TrailAttack oder sonstigen Straßenreifen aufziehen…
Da gibt’s mittlerweile so viele Regelungen – da blickt doch keiner mehr durch. :confused:
Obendrein noch das „Winterreifen für Motorräder – Thema“… :roll:
Solange die Reifen die richtige (zur Felge passende) Größe haben und der Trag- bzw. Geschwindigkeitsindex stimmt, sollen die doch alle zufrieden sein.


Gruß Chef

Verfasst: 28.07.2016, 21:02
von jo-sommer
Seit wann gelten Verständlichkeit und gesunder Menschenverstand in der deutschen Bürokratie????

Verfasst: 30.07.2016, 15:08
von Chef
Pfff - das geht ja noch wenigstens so halbwegs... (man hat sich dran gewöhnt)...
Aber seit diesem EU-Gebimmel ist doch alles nur noch verkompliziert worden.

Jedes Land / sog. "Fachleute" / Lobbyisten will seine Interessen durchsetzen und raus kommt doch zumeist ein Kompromiss, der unterm Strich nix wirklich vereinfacht.
Soviel zur Entbürokratisierung und... ach, wir schweifen ab... :D


Gruß Chef

Verfasst: 15.03.2017, 00:40
von BrummBrumm
Nordlicht hat geschrieben:Vergiss die K750. Sind originale KLR-Werksreifen und halten vielleicht 4- bis 5000km.
Ich weiß gar nicht, wo man die kaufen kann... :?:
Also ich finde die Reifen einfach nur geil :) Ok, die Laufleistung ist oft noch kürzer als ein One Night stand, doch die Haftung finde ich richtig geil.

Zum kaufen leider nur noch über die USA. Habe da meinen letzten Satz her. Dazu hat mir Fred on Tour noch einen Satz mitgebracht :)