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Kennt sich wer mit Zulassungen um die Euro 3/4 Norm aus?

Verfasst: 07.07.2017, 15:55
von BrummBrumm
Bräuchte da mal einen Rat

gruß und so
Dieter

Verfasst: 07.07.2017, 16:48
von wernerz
Wieso, was willst du Wissen?

Verfasst: 07.07.2017, 19:03
von Chef
Oh, oh - mir schwant Böses... :roll:


Gruß Chef

Verfasst: 07.07.2017, 22:18
von BrummBrumm
Genau das Chef. Warum muss verdammt noch mal immer ich aufs Maul bekommen. Ich hab´s langsam echt so satt. Kaum sieht man mal wieder etwas Land, gibts wieder eine drauf.

Weil ich ja die letzten Monaten total platt war, konnte ich die Nuda nicht anmelden. Frist 12.2016. Dies wollte ich heute nun endlich machen, doch wegen dem Euro 4 Rotz, ist es scheinbar nicht mehr möglich neue Bikes mit Euro 3 zuzulassen.

Wisst ihr wie die Regelungen bzw Sonderfristen im EU Ausland sind? Wenn es da noch einfach sein sollte, sagen wir mal in Österreich, dann müsste ich mir da jemand suchen und es danach wieder in Deutschland anmelden, weil dies anscheinend Problemlos gilt.

Gibt auch noch eine Sondergenehmigung vom KBA, wo man so einen Vordruck herunterladen kann und dann zu denen schicken soll. Doch bei meinem Glück, kann ich dass wohl auch knicken.

Rahmen oder billige gebrauchte gibt es nicht. Somit habe ich jetzt ein Bike für 12.000€ in der Garage stehen und bekomme es nicht zugelassen.

Verfasst: 07.07.2017, 22:49
von Nordlicht
Ruf Montag beim KBA an und schildere die Lage.
Vielleicht ist ja das hier dann relevant.

https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Ty ... ?nn=646118

Verfasst: 07.07.2017, 22:54
von Chef
Au ha - ich hab's befürchtet :?

Ohne mich jetzt speziell mit dem Thema auszukennen:
Ich würde das mit der Sondergenehmigung beim KBA versuchen.
Du kannst doch glaubhaft belegen, dass es dir bislang aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, Motorrad zu fahren und hast das Fahrzeug bis dato nicht angemeldet, etc...

Zu den Auslandsgeschichten kann ich nichts sagen, gehe aber davon aus, dass das EU-Gebimmel in den europäschen Nachbarländern genau so aussieht, wie bei uns.
Alle "halblegalen" Wege über'n Ostblock etc... wären mir zu heiß.
Vor allem bei dem Wert des Moppeds. Nachher kommt einer auf die Idee das "einzuziehen"...
Insofern würde ich es an deiner Stelle zuerst mal beim KBA versuchen.
Die kannst Du doch mit ärztlichen Attesten "zuschütten", so dass die gar keine andere Möglichkeit haben, in deinem Fall eine Sondergenehmigung zu erteilen ;)

Versuch macht kluch.

Wünsche viel Erfolg!


Gruß Chef

Verfasst: 07.07.2017, 22:59
von Chef
Oder so wie Nordlicht schreibt, auf den Typ bezogen... das könnte auch gehen.
Das eine geht halt in die technische, das andere in die soziale Richtung...

edit:
Boah, aber gleich mal 234 Euro abzocken...
Na ja, sollte es wohl bei der Kiste wert sein 8)


Gruß Chef

Verfasst: 07.07.2017, 23:02
von Mud Flap
Oh man, kann doch nicht war sein.
Warum kein ping hier vor Weihnachten, du bist nicht allein...
Wat im Lappen steht ist doch Latte...

Sorry to say, Dieter.
Ich hoffe Du findest nen weg.
Aber die Übergangsfristen waren lange bekannt.
Neuentwicklungen 2016 hatten schon 2016 verloren.

Bei so einem Kauf gehört die Tageszulassung für mich zwingend in die Bedingung zum Kaufvertrag.
Gerade bei Deiner verdammten Umplanbarkeit.
Auch ich kann morgen umkippen, von der Piste gemäht werden.
Würde Neues nach den Preisverhandlungen nur noch mit der Bedingung erwerben.

Ist bei meiner A1 übrigends genauso. Bin Besitzer 4, obwohl nur 2 Fahrer...
Erster Besitzer: Händler, da er die 87er A1 nicht bis '89 vertickern konnte.
Besitzer 2 , Fahrer 1: Schulfreund, echt und Erwerb.
Besitzer 3: Mein Dad, obwohl kein Lappen, gegen Beamtentarif kommt keiner an...
Besitzer 4, Fahrer 2: Ich, meiner, mir mich
Hmm, wenn es so betrachte hab ich es alleinig gefahren, nach 2/1 sogar echt geerbt...

Verfasst: 07.07.2017, 23:02
von BrummBrumm
Ja, das Dokument habe ich mir schon runter geladen, werde ich am Montag ausfüllen, weil die Unterlagen noch auf der Zulassungsstelle sind. Sind ja davon ausgegangen, das es nicht so ein Akt wird.

Lange bekannt sicher, doch hatte ich da ganz andere Probleme.

Verfasst: 07.07.2017, 23:16
von Mud Flap
Geh zu Deinen Docs. Sie kennen Dich
Schilder ihnen die Sachlage.
Lass Dir Bescheinigen, dass Du seit Kauf nicht in der Lage warst Die Kleine anzumelden. Rede mit ihnen.
Richtung Unverschuldetparagraph...