Hallo zusammen,
ich habe in meiner 84`er KLR 600 den "offenen" Vergaser (42 PS) verbaut, in meinen Papieren sind jedoch nur die 27 PS eingetragen. Auf der Kawasaki-Seite (http://www.kawasaki.info/downloads/) findet man nur ein Dokument, das beschreibt, dass eine Leistungssteigerung zulässig ist, jedoch nicht das notwendige Gutachten: FP-14.
Jetzt meine Frage: Hat einer von euch dieses besagte Gutachten und kann mir eine Kopie davon zusenden? Alleine mit der heruntergeladenen Datei von Kawasaki konnte ich beim TÜV nichts umschreiben lassen. Der will unbedingt das Gutachten, aufgrund von geänderte Lautstärke und Höchstgeschwindigkeit des Motorrads. Er hat selber im System nur die 27PS Varianten gefunden.
Wäre super, wenn mir jemand eine Kopie zukommen lassen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
FP-14 Gutachten - offene Leistung 42 PS) eintragen lassen
- j.weber
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Zettel ausdrucken, zum Graukittel und gut isthaschek hat geschrieben:Ne, eben nicht. Das ist nur die Übersicht der Gutachten für die 600er, nicht die Gutachten selbst.

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KLR 650A Bj 1988 (Frankenstein 2.0)
KLR 650B Bj 1989 mit über 90K auf der Uhr
Alle mit diversen Umbauten, da Original Schrott fährt ja jeder

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