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Seitenständer Feder

Verfasst: 05.04.2018, 19:42
von marc
Bei mir wurde beim TÜV bemängelt, dass die 2. Feder des Seitenständers nicht vorhanden sei. Wenn ich mir die Explosionszeichnungen ansehe schaut das aber immer nur nach einer aus.

https://www.bike-parts-kawa.de/kawasaki ... /D_09.html

Bekomm ich 2 wenn ich die kauf oder habt ihr auch alle nur ne einfache verbaut ?

Verfasst: 05.04.2018, 20:31
von haschek
Entweder hat der Prüfer keine Ahnung oder du keinen funktionierenden Seitenständerschalter.
Zweite Feder is jedenfalls nich.

Verfasst: 05.04.2018, 21:02
von marc
:cry: der Prüfer hat auch bemängelt, dass der Schalter nicht funktioniert - ich bin hingegangen hab die Klr angeschalten, Seitenständer unten lassen, Gang eingelegt und sobald ich die Kupplung losgelassen habe ging sie aus - keine Ahnung was bei dem heute los war. Die dürfen doch nichts bemängeln, was nie am Motorrad verbaut war

Verfasst: 05.04.2018, 21:08
von haschek
Da musst du wohl mal mit seinem Scheff reden.
Kann ja nicht sein, dass der dich mit einem ordnungsgemäß funktionierenden Moped wieder wegschickt.
Oder gab es sonst noch Mängel?

Verfasst: 05.04.2018, 21:10
von Thägger
Hallo,
es gibt beim Seitenständer zwei verschiedene Federtypen. Eine einzelne und eine bei der zwei Federn ineinander gewickelt sind. Laut TÜV muss eben jeder Ständer (Seiten- oder Mittelständer) durch zwei Federn am runterklappen gesichert sein. Da bei diesen zwei ineinandergewickelten Federn sich um zwei seperate Drähte handelt, gilt diese eben als zwei Federn. Diese wird auch so von Kawasaki angeboten.

Verfasst: 05.04.2018, 21:17
von marc
@Thägger hast du ne Adresse wo ich so ne doppelte Feder (zwei ineinander gewickelte) her bekomme ? Die aus meinem Link schaut nur wie ne einzelne aus.

Verfasst: 05.04.2018, 21:48
von haschek
Würde der Seitenständer denn mit der zweiten Feder selbständig hochklappen, wenn er entlastet wird?

Verfasst: 06.04.2018, 08:28
von marc
Glaube nicht. Dem Tüv gehts hier drum dass der Ständer sich nicht selbstständig ausklappt, sollt eine Feder brechen.

Verfasst: 06.04.2018, 09:51
von haschek
Das glaube ich wiederum nicht. Der TÜV will wirksam verhindert wissen, dass man mit ausgeklapptem Seitenständer losfahren kann.

Verfasst: 06.04.2018, 10:06
von Nordlicht
Da muß ich dem marc Recht geben.