Bin etwas Ratlos ..Ventileinstellung Bitte Fotos ansehen

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lange-koeln
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Re: Bin etwas Ratlos ..Ventileinstellung Bitte Fotos ansehen

Beitrag von lange-koeln »

Wieder so ein Murksgesetz. Was mach ich denn jetzt mit der Batteriesäure, die in meinen Batterien drin ist, die "besitze" ich doch auch?
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Chef
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Re: Bin etwas Ratlos ..Ventileinstellung Bitte Fotos ansehen

Beitrag von Chef »

wernerz hat geschrieben: 08.12.2023, 08:38 ...
Für die alten Leute die sich nicht weiter entwickeln wollen ein massiver Schock. :mrgreen: :bgdev:

Das gibt aua beim nächsten Treffen, ich ahne es schon. :lol:
Ja, da kannst Du "Jungspund" definitiv mal davon ausgehen... Bild :mrgreen:
hiha hat geschrieben: 08.12.2023, 07:27 § 13 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 1; L 231 vom 6.9.2019, S. 30) einen beschränkten Ausgangsstoff für Explosivstoffe bereitstellt, verbringt, besitzt oder verwendet.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

Der oben erwähnte Artikel 5 Absatz 1 sagt Folgendes:

Artikel 5
Bereitstellung, Verbringung, Besitz und Verwendung
(1) Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe dürfen Mitgliedern der Allgemeinheit weder bereitgestellt noch von diesen verbracht, besessen oder verwendet werden.

Zu den Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zählt u.A. auch Schwefelsäure über 15%, also Straftat. Bei einer Kontrolle kommts sicherlich auch drauf an, wieviel Du über die Grenze bringen willst. Mein Tip: Let it be!

Gruß
Hans
Die EU-Verordnung 2019/1148 bildet die Grundlage für Strafverfolgungsbehörden, die 0,00001% der Batteriesäurekäufer belangen zu können, die Batteriesäure entsprechend "zweckentfremden" zum Zwecke der Verübung von Straftaten.
Der Rest der "Nutzer" schüttet sie mehrheitlich in trocken vorgeladene Blei-Säurebatterien, was per se nicht strafbar sein kann, denn sonst könnte auch keine Werkstatt in der EU noch Batteriesäure vorhalten, weil ja nach Abs. 1 grundsätzlich verboten/strafbar.
Es heißt ja "... Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 1; L 231 vom 6.9.2019, S. 30) einen beschränkten Ausgangsstoff für Explosivstoffe bereitstellt, verbringt, besitzt oder verwendet."
Das ist aber fast ausnahmslos gar nicht der Fall.
Dass der grenzenlose Schwachsinn rechtlich über eine EU-Verordnung auch abgesichert und strafbewehrt ist, war abzusehen.
(Von welchem § 13 sprechen wir da eigentlich konkret? Quelle?)
In seiner Zielsetzung ja nachvollziehbar...
Aber wäre nach Abs. 1 uneingeschränkt!!!! der Besitz strafbar, hätte das "über Nacht" genau genommen Millionen von Händlern, Werkstätten und nicht zuletzt Kraftfahrern, die noch Blei-Säurebatterien mit entsprechendem Inhalt spazierenfahren oder eben noch ein Fläschchen im Keller stehen haben, in der EU zu Straftätern gemacht. :irre:
Und so ist die Verordnung garantiert nicht auszulegen.

Da ist
lange-koeln hat geschrieben: 08.12.2023, 12:40 Wieder so ein Murksgesetz. Was mach ich denn jetzt mit der Batteriesäure, die in meinen Batterien drin ist, die "besitze" ich doch auch?
tatsächlich sehr milde ausgedrückt.
Und sag' das bloß nicht laut, sonst hast Du demnächst ein Strafverfahren am Hals oder direkt einen Strafbefehl an der Backe wegen Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2019/1148 :lol:

Das ist es ja, was mich so aufregt:
Batteriesäure ist ein "Werkzeug" um seine Batterie ans Laufen zu bekommen. Eine Notwendigkeit, wenn man so will. Seit wie lange? 100 Jahren?
Man kann damit böse Sachen anstellen. Soll wohl schon vorgekommen sein.
Wenn man aber mal die Anzahl der Menschen, die mit Hämmern erschlagen oder verletzt worden sind mit denen die durch handelsübliche Batteriesäure getötet oder verletzt worden sind, vergleicht, frage ich mich, warum man Hämmer überhaupt noch legal kaufen bzw. besitzen kann.
Oder Messer, oder Werkzeuge im Allgemeinen, oder... die Liste ist endlos.
Dass die EU es Straftätern "erschweren" will an derartige Ausgangsstoffe zu kommen - ok. Nachvollziehbar. Dass es dafür eine gesetzliche Grundlage in Form einer entsprechenden EU-Verordung braucht - klar. Aber man muss sich auch über die Tragweite im Klaren sein. Und dass damit ein ganzer Industriezweig nahezu lahmgelegt bzw. massiv verteuert wird, der mündigen Allgemeinbevölkerung das Leben unnötig erschwert wird, kann ich nicht unwidersprochen hinnehmen.
Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, mache ich mir immer wieder bewusst, dass solche Schwachsinnsentscheidungen EU-Abgeordnete treffen, die u.a. dafür rund das dreifache Einkommen eines durchschnittlichen EU-Steuerzahlers haben. Oder schlicht: ich bezahl' die Kagge auch noch :wall:

So, genug politisiert. :blah:

Aber triggert mich ruhig weiter... Batteriesäure... mein absolutes Lieblingsreizthema. :bgdev:


Gruß Chef
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Re: Bin etwas Ratlos ..Ventileinstellung Bitte Fotos ansehen

Beitrag von Nordlicht »

Ich beantrage hiermit die Aufräumung des Threads durch den Admin.
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Re: Bin etwas Ratlos ..Ventileinstellung Bitte Fotos ansehen

Beitrag von Chef »

Spielverderber :(

Auf die Eingangsfrage gab's doch nur eine gültige Antwort - und die hat der Fragesteller schon längst bekommen.


Gruß Chef
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