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Verfasst: 26.07.2016, 16:18
von jason
Is ja ein Ding.
Ich dachte die Grösse muss auch immer im Schein stehen
Verfasst: 26.07.2016, 16:46
von Chef
Kluntje hat geschrieben:
Darf ich überhaupt auf der C einen 130er Reifen fahren,denn im Schein steht nur 120er.
Von Haus aus nicht. Wenn sich der TÜVer aber nicht ganz doof anstellt, bekommt man den 130er auch eingetragen.
Kluntje hat geschrieben:
Obwohl die Felgen ja von der Größe identisch sind von der A und der C
Das gilt aber nicht für vorne!!!
Die vordere A-Felge ist schmäler als die der Tengai und natürlich der C!
Wie das jetzt wiederum bei der KLE aussieht, weiß ich nicht. Steht aber eigentlich auf der Felge. Muss man nur vergleichen...
Gruß Chef
Verfasst: 26.07.2016, 19:01
von Kluntje
So.....hab mir nu nur den vorderen Reifen+Felge geholt,weil ne hintere Alufelge von einer A hab ich noch liegen.
Kann ich denn hinten einen anderen Reifen fahren wie vorne? (Hersteller)
Jetzt noch die Alu-Schwinge pulvern lassen,denn kanns losgehen mit basteln......
Tippitoppi die Links......gleich ausgedruckt :zustimm: :zustimm:
Verfasst: 27.07.2016, 07:06
von P-Freak
Ich habe auf der C den 130 iger eingetragen. In der Galerie ist ein Bild vom Gutachten.
Verfasst: 27.07.2016, 08:47
von jo-sommer
Chef hat geschrieben:
Von Haus aus nicht. Wenn sich der TÜVer aber nicht ganz doof anstellt, bekommt man den 130er auch eingetragen.
Da bin ich mir nicht so sicher; AFAIK sind sämtliche Größen OK, die passen (also bei der optischen Begutachtung nicht mit andern Bazuteilen in "Konflikt" geraten) und für die eine Freigabe seitens des Reifen- oder Fahrzeugherstellers vorliegt. Sonst wären ja auch die blödsinnigen Fabrikatsbindungen noch aktuell und nicht austragungsfähig.
Damit erübrigt sich dann ja auch das Eintragen.
Gruß Jo
Verfasst: 27.07.2016, 12:20
von Chef
Bei dem Thema bin ich jetzt nicht ganz up to date, aber soweit ich weiß, darfst Du an Reifengröße nur das fahren, was auch im Schein steht. Das war eigentlich schon immer so.
Bzgl. Reifenbindung betrifft das eher das Thema Hersteller und Profil oder Reifentyp/modell, wenn man so will.
Bei meinem Restehaufen (EZ ‚87 oder 88 ), sind nur Größen eingetragen aber keine Reifenbindung.
Also kann ich in der richtigen Größe fahren was ich will, z.B. vorne Mefo Stonemaster und hinten einen TKC70 oder Conti TrailAttack 2 – nach meinen Verständnis alles legal. Eigentlich aber nicht korrekt, weil man vergessen hatte, bei der „Entdrosselung“ auf 48PS die Reifenbindung (die das Gutachten ja vorsieht) einzutragen.
Bei einer C gibt es grundsätzlich eine Reifenbindung. Das Mopped wurde ja schließlich mit einer ausgeliefert. Insofern glaube ich kaum, dass man legal Mischbereifung fahren kann und schon gar nicht irgendwelche Größen, die nicht der Eintragung entsprechen. Warum sonst hat sich hier der eine oder andere größere Reifen eintragen lassen. Macht ja keinen Sinn, wenn das grundsätzlich schon erlaubt wäre.
Das ganze Reifenbindungsthema, dass das grundsätzlich aufgehoben wäre etc… ist m.E. falsch.
Die ABE für das Mopped sieht eine Reifenbindung vor? – Dann gilt die auch.
Selbst wenn irgendwelche EU-Vorschriften 20 Jahre später was anderes besagen. Oftmals gilt das nämlich nur für Neufahrzeuge. Und wenn für Neufahrzeuge keine Reifenbindung mehr besteht, adaptiert das der geneigte Motorradfahrer halt gerne auch auf Bestandsmoppeds.
Wie gesagt, ich halte es für falsch, lasse mich aber gerne eines besseres belehren.
Bzgl. der Reifengröße würde es mich allerdings wundern, dass ich automatisch alles fahren darf, nur weil’s drauf passt. Einen 140er, so haben wir gelernt, kann man sich am Hinterrad noch auf die Originalfelge eintragen lassen. Vielleicht geht auch noch 150 aber dann wird’s ja so langsam mit der Schwinge eng.
Aber ohne Eintragung bzw. TÜV-Segen, kann dir bei eine Kontrolle jeder noch so Unbedarfte das Mopped stillegen.
Gruß Chef
Verfasst: 27.07.2016, 13:15
von Nordlicht
Chef hat geschrieben:Bei dem Thema bin ich jetzt nicht ganz up to date, aber soweit ich weiß, darfst Du an Reifengröße nur das fahren, was auch im Schein steht. Das war eigentlich schon immer so.
Das ist nicht mehr so. Lies mal die Fußnote z.B. in der Heidenau UBB...
Hatten wir hier schonmal.
Verfasst: 27.07.2016, 16:02
von Chef
Ja, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung geht das.
Aber das muss ja jeder Hersteller selber in die Hand nehmen.
Ein "pauschale" Freigabe, auch andere Größen fahren zu dürfen, ist mir nicht bekannt.
Steht ja auch explizit dabei, dass man die UB immer mitführen muss...
Gruß Chef
Verfasst: 28.07.2016, 07:27
von Rattfield
war vor 2 wochen beim tüv. dort hies es: nur die größen die im schein stehen. fabrikat egal.
Verfasst: 28.07.2016, 08:57
von jo-sommer
Deswegen AFAIK.
Auto-TÜV vor zwei Wochen. Eingetragen 175/60-14; montiert 205/45-16.
Nicht mal ne Bemerkung dazu.
Begründung auf Frage: wird nicht mehr eingetragen: alles, was ne Freigabe hat, geht.
Bei den Moppedreifen kenne ich aus eigener Erfahrung auch nur, dass die ReifenFABRIKATSbindung hinfällig ist, sobald seitens des Motorrad- ODER Reifenherstellers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt (und mitgeführt) wird. Ich hab andere Größen als eingetragen noch nicht bei ner HU probiert, nur mal gefragt und die Auskunft bekommen. Voraussetzung war, dass die auf die eingetragenen Felgen passen (das hatte ich oben nicht erwähnt).
Andere Felgen - Einzelabnahme und Eintragung notwendig.