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Re: Fußrasten
Verfasst: 15.12.2020, 19:30
von Thägger
Also ab einem gewissen Baujahr müssen Fußrasten (sowohl für Fahrer und Beifahrer) klappbar sein. Denn bei Bodenkontakt in einer Kurve wäre es sonst möglich, dass die Raste das Motorrad aushebelt (also Hinterrad kurz den Fahrbahnkontakt verliert) und somit zu einem Sturz führt.
TÜV schaut da schon drauf...
Re: Fußrasten
Verfasst: 16.12.2020, 00:20
von Barthoxx
Bist du dir da sicher?
Thägger hat geschrieben: ↑15.12.2020, 19:30
Also ab einem gewissen Baujahr müssen Fußrasten (sowohl für Fahrer und Beifahrer) klappbar sein. Denn bei Bodenkontakt in einer Kurve wäre es sonst möglich, dass die Raste das Motorrad aushebelt (also Hinterrad kurz den Fahrbahnkontakt verliert) und somit zu einem Sturz führt.
TÜV schaut da schon drauf...
Also an meiner '07er Superduke hab ich ne Rastenanlage von Rizoma eingetragen, die Rasten sind starr, klappen nicht.
Re: Fußrasten
Verfasst: 16.12.2020, 16:12
von Thägger
Also ein Bekannter hatte vor einiger Zeit mal mit seiner 250er Honda beim TÜV Probleme bekommen, weil nach einem Umfaller die eine Fahrerfußraste nicht mehr leichtgängig hoch- und vor allem auch leicht wieder runter klappte.
Ganz davon abgesehen, wenn bei einem Umfaller oder gar Sturz die Raste mit dem Motorradgewicht auf den Fuß/Bein drückt, ist es schon wesentlich gesünder wenn die Raste wegklappen kann...
Re: Fußrasten
Verfasst: 16.12.2020, 16:50
von jo-sommer
Wenn du den Fuß drunterhältst macht das keinen Unterschied. Ich kann dir gern die Narbe vom Schleifdorn der Klapp-Fußraste zeigen, die in meinem Schienbein steckte...
Re: Fußrasten
Verfasst: 16.12.2020, 17:02
von haschek
Da musste wohl der Ing. Auf seine Quote kommen. Die Heinis kann man ja schon lange nicht mehr ernst nehmen.
Re: Fußrasten
Verfasst: 20.12.2020, 15:25
von Nippon-Biker
Servus
tja, die Prüfer... manche wenige sind nach meinen Erfahrungen ok bis hilfsbereit, aber viele halten sich für der Weisheit letzter Schluß und unersetzbare Instanz.. - wegen solchen Schlages Menschen funktionieren Systeme, darauf bauen Diktaturen und totalitäre Staaten. Anyway...
Würden Steuersünder und vorteilsnehmende Politiker (bspw. Kohl, Koch, Merz, Amthor,.. usw. usf.) nur mal gleicher Vehemenz und Verbissenheit geprüft werden, wie ein lapidares KFZ...
Thägger hat geschrieben: ↑15.12.2020, 19:30
Also ab einem gewissen Baujahr müssen Fußrasten (sowohl für Fahrer und Beifahrer) klappbar sein.
Also dazu hätte ich gern mal den entsprechenden Gesetzestext oder die EWG-Richtlinie, ist nämlich außer Behauptungen nichts dazu zu finden und wäre somit reine Willkür ob Plakette ja oder nein bei der HU.
Laut der StVZO §61 müssen Fußrasten vorhanden sein, zur Ausführung finde ich da und im Anhang nichts. Oder ich betrachte das zu oberflächlich...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__61.html
Re: Fußrasten
Verfasst: 06.01.2021, 22:22
von Nippon-Biker
Kann denn nun jemand diese Frage, ob Fußrasten klappbar oder nicht sein müssen, falls ja unter welchen Bedingungen, belegbar beantworten?