Bereifung
- Thomas Laufer
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Die Reifenbindung ist doch völlig uninteressant. Die muss man auch nicht austragen lassen.
Alles was von Bedeutung ist: Hat ein Reifen eine Freigabe für ein bestimmtes Motorrad !!!
Die Leute vom TÜV haben da alle Unterlagen. Bei einem Reifenhändler sollte das auch so sein. Aber die Jungs verkaufen eventuell lieber Reifen A als Reifen B, weil da die Marsche höher ist.
Das Ganze hat auch einen Hintergrund. Wenn ein Motorrad oder Auto auf den Markt kommt hat es einen Erstausstatter für die Reifen. Der versucht selbstverständlich durch eine Herstellerbindung in den KFZ-Papieren sich zu fixieren. Der Markt entwickelt aber neue Reifen, die in Göße und Belastbarkeit zu dem Fahrzeug genauso passen. Dies wird dann in der Freigabe des Herstellers dokumentiert. Damit steht zwar im Brief immernoch DUNLOP drin, aber mit der entsprchenden Freigabe von METZELER kommt dann halt ein METZELER drauf. Es gibt ja auch Fahrzeuge, da wird der eingetragene Reifen vom Hersteller nicht mehr produziert.
Das kommt daher: DUNLOP hat 2001 die Entwicklung für den 7er BMW begleitet. Das heist, das Auto wurde fahrwerksseitig in Verbindung mit DUNLOP entwickelt. Als Erstausstatter stand im Brief dann auch DUNLOP drin. Die DUNLOPer haben alle Reifen für die neuen 7er geliefert und für die Unwissenden was danach DUNLOP-Pflicht. Ist aber Quatsch
. Das alles weis ich vom Entwicklungschef von DUNLOP. 2002 gab es eine Reifenpräsentation für die Weltpresse. Ich war als Produktionsleiter, technischer Leiter und Gesamtverantwortlicher für die technische Ausstattung dabei. Damit war ich 2002 rund 10 Wochen auf einer Rennstrecke in Mallorca mit den DUNLOP Leuten zusammen.
Also: Wenn ein Hersteller eine Reifenfreigabe für einen betimmten Reifen auf einem bestimmten Motorrad macht, ist das wie eine ABE zu betrachten. Der TÜV hat all diese Unterlagen und damit ist das Thema durch.
Sollte euch ein Sheriff oder Prüfer mal damit ärgern, ganz einfach: "Die Rechtgrundlage für den Betrieb eines Reifens auf einem Fahrzeug ist die Freigabe des Herstellers in Verbindung mit einer entsprechenden Abnahme, was alles in den vorliegenden Unterlagen dokumentiert ist. Noch Fragen ?"
Wenn dann noch nicht Ruhe ist, oder der Typ absolut beratungsresistent ist: "Wenn Sie sich die letzten 5 Jahre erfolgreich gegen eine Weiterbildung auf diesem Gebiet wehren konnten > Schön für Sie. Und jetzt rufen Sie mal Ihren Chef. Vielleicht kennt der ja die Bedeutung einer Rechtsgrundlage, bzw. einer Reifenfreigabe."
Ich lass mir da nichts gefallen. Ich habe auch schon einen Dorfsheriff vor Gericht ziehen lassen. Der meinte, er sei der Größte. Der Richter hat ihn dann so gebügelt, der Typ war durch !!!
Ausgenommen von all dem sind natürlich sogenannte Einzelprüfungen. Aber ich kenne keinen KLR-Fahrer der versucht einen 300er Hinterradreifen beim TÜV eintragen zu lassen
Frohes Fest

Alles was von Bedeutung ist: Hat ein Reifen eine Freigabe für ein bestimmtes Motorrad !!!
Die Leute vom TÜV haben da alle Unterlagen. Bei einem Reifenhändler sollte das auch so sein. Aber die Jungs verkaufen eventuell lieber Reifen A als Reifen B, weil da die Marsche höher ist.
Das Ganze hat auch einen Hintergrund. Wenn ein Motorrad oder Auto auf den Markt kommt hat es einen Erstausstatter für die Reifen. Der versucht selbstverständlich durch eine Herstellerbindung in den KFZ-Papieren sich zu fixieren. Der Markt entwickelt aber neue Reifen, die in Göße und Belastbarkeit zu dem Fahrzeug genauso passen. Dies wird dann in der Freigabe des Herstellers dokumentiert. Damit steht zwar im Brief immernoch DUNLOP drin, aber mit der entsprchenden Freigabe von METZELER kommt dann halt ein METZELER drauf. Es gibt ja auch Fahrzeuge, da wird der eingetragene Reifen vom Hersteller nicht mehr produziert.
Das kommt daher: DUNLOP hat 2001 die Entwicklung für den 7er BMW begleitet. Das heist, das Auto wurde fahrwerksseitig in Verbindung mit DUNLOP entwickelt. Als Erstausstatter stand im Brief dann auch DUNLOP drin. Die DUNLOPer haben alle Reifen für die neuen 7er geliefert und für die Unwissenden was danach DUNLOP-Pflicht. Ist aber Quatsch

Also: Wenn ein Hersteller eine Reifenfreigabe für einen betimmten Reifen auf einem bestimmten Motorrad macht, ist das wie eine ABE zu betrachten. Der TÜV hat all diese Unterlagen und damit ist das Thema durch.
Sollte euch ein Sheriff oder Prüfer mal damit ärgern, ganz einfach: "Die Rechtgrundlage für den Betrieb eines Reifens auf einem Fahrzeug ist die Freigabe des Herstellers in Verbindung mit einer entsprechenden Abnahme, was alles in den vorliegenden Unterlagen dokumentiert ist. Noch Fragen ?"
Wenn dann noch nicht Ruhe ist, oder der Typ absolut beratungsresistent ist: "Wenn Sie sich die letzten 5 Jahre erfolgreich gegen eine Weiterbildung auf diesem Gebiet wehren konnten > Schön für Sie. Und jetzt rufen Sie mal Ihren Chef. Vielleicht kennt der ja die Bedeutung einer Rechtsgrundlage, bzw. einer Reifenfreigabe."
Ich lass mir da nichts gefallen. Ich habe auch schon einen Dorfsheriff vor Gericht ziehen lassen. Der meinte, er sei der Größte. Der Richter hat ihn dann so gebügelt, der Typ war durch !!!
Ausgenommen von all dem sind natürlich sogenannte Einzelprüfungen. Aber ich kenne keinen KLR-Fahrer der versucht einen 300er Hinterradreifen beim TÜV eintragen zu lassen
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Mit grünen Grüßen - Thomas Laufer
KLR650C (Bj.2000) - grün - laut - GEIL !!!!!!!!!!!!!!
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Hallo,
werde am Montag mal den schlauen machen und beim TÜV und Reifenfuzzi wegen Freigabe Michelin und anderer Reifen nachhaken :evil: .
Melde mich dann mit den neusten Infos

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Bremsen ist die Umwandlung wertvoller Bewegungsenergie in sinnlose Wärme....
KLR650C Bj.2000,LeoVince x3 ,Wilbers,Mini-Blinker,TKC 80 ,Eagle DOO (Torsion 5.00),HHL, Stahlflex vorn und hinten,K&N
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- Thomas Laufer
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Das ist ja alles schön und gut mit den Reifenfreigaben.
Die meisten Reifenhersteller bieten die Freigaben für das jeweilige Fahrzeug auch auf ihren Homepages als Download an.
Allerdings werde ich wohl kaum in irgend einer Freigabe den Typ KL650A finden. Baujahr '87-88' bzw. die Tengais etwas länger.
Das Ding ist einfach zu selten.
Als ich vor 12 Jahren vor dem Problem stand, habe ich mir die Reifenbindung austragen lassen - jetzt kann ich draufmachen was ich will.
Egal, ob es vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt oder nicht. Entscheidend ist Größe/Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex.
Alles andere ist egal (ok: parweise "nur von einem Hersteller" hat mir der TÜVer dann doch eingetragen).
Deshalb mach' ich mir über sowas echt keine Gedanken mehr....
Ich find's halt 'ne einfache, billige und praktiable Lösung dem Problem grundsätzlich ausm Weg zu gehen.
Reifenfreigaben? - Schleppen andere mit sich rum.
Gruß Chef
Die meisten Reifenhersteller bieten die Freigaben für das jeweilige Fahrzeug auch auf ihren Homepages als Download an.
Allerdings werde ich wohl kaum in irgend einer Freigabe den Typ KL650A finden. Baujahr '87-88' bzw. die Tengais etwas länger.
Das Ding ist einfach zu selten.
Als ich vor 12 Jahren vor dem Problem stand, habe ich mir die Reifenbindung austragen lassen - jetzt kann ich draufmachen was ich will.
Egal, ob es vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt oder nicht. Entscheidend ist Größe/Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex.
Alles andere ist egal (ok: parweise "nur von einem Hersteller" hat mir der TÜVer dann doch eingetragen).
Deshalb mach' ich mir über sowas echt keine Gedanken mehr....

Ich find's halt 'ne einfache, billige und praktiable Lösung dem Problem grundsätzlich ausm Weg zu gehen.
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Gruß Chef
Männer sind wie Kinder - nur die Spielzeuge werden etwas teurer
Also wenn ich das bei richtig lese(siehe oben) heißt das ich kann nur die Reifen fahren, wo die Hersteller eine Freigabe oder Betriebserlaubnis geben



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KLR650C Bj.2000,LeoVince x3 ,Wilbers,Mini-Blinker,TKC 80 ,Eagle DOO (Torsion 5.00),HHL, Stahlflex vorn und hinten,K&N
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- Thomas Laufer
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Chef - Das ist natürlich die einfachste Lösung. Wenn das so geht, dann ist das alles super :biggthumpup:
Wenn die TÜVler das machen > PRIMA !!!
Ich hatte das Problem mit dem METZELER nicht, da es eine Freigabe gab. Heizer will sich ja beim TÜV schlau machen. Wenn die sagen, dass man den Hersteller einfach austragen kann, stehe ich dort umgehend auf der Matte !!!
Grüne Grüße - Thomas Laufer
Wenn die TÜVler das machen > PRIMA !!!
Ich hatte das Problem mit dem METZELER nicht, da es eine Freigabe gab. Heizer will sich ja beim TÜV schlau machen. Wenn die sagen, dass man den Hersteller einfach austragen kann, stehe ich dort umgehend auf der Matte !!!
Grüne Grüße - Thomas Laufer
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Ich hab' damals einfach den Ing. angesprochen. :tach:
Der meinte: "die läuft ja "nur" 162 km/h:eek: ".
Ich: "hey - das ist 'ne alte Enduro. Die Reifen die da eingetragen sind - die gibt's doch schon gar nicht mehr"
(rumlüg)
Der hat dann kurzen Prozess gemacht und den Schrott ausgetragen.
Wollte damals um die 20 DM - und das war's mir wert
Kommt vielleicht auf den TÜVer an.
Aber wenn man das mal logisch durchdenkt, stellt doch heute keiner mehr Reifen her, die mit einer KLR "unverträglich" wären.
Von einer "Betriebsgefahr" ganz zu schweigen.
Bei der Höchstgeschwindigkeit ist das eh kein Thema - da hatte der Ing. von damals schon recht.
Deswegen sage ich ja - einfach mit den Leuten reden. Kostet ja nichts.
Entweder sie machen's - dann ist super - oder eben nicht. Dann bleibt's wie gehabt. Aber einen Versuch ist es doch wert....
Gruß Chef
Der meinte: "die läuft ja "nur" 162 km/h:eek: ".
Ich: "hey - das ist 'ne alte Enduro. Die Reifen die da eingetragen sind - die gibt's doch schon gar nicht mehr"


Der hat dann kurzen Prozess gemacht und den Schrott ausgetragen.
Wollte damals um die 20 DM - und das war's mir wert

Kommt vielleicht auf den TÜVer an.
Aber wenn man das mal logisch durchdenkt, stellt doch heute keiner mehr Reifen her, die mit einer KLR "unverträglich" wären.
Von einer "Betriebsgefahr" ganz zu schweigen.
Bei der Höchstgeschwindigkeit ist das eh kein Thema - da hatte der Ing. von damals schon recht.
Deswegen sage ich ja - einfach mit den Leuten reden. Kostet ja nichts.
Entweder sie machen's - dann ist super - oder eben nicht. Dann bleibt's wie gehabt. Aber einen Versuch ist es doch wert....
Gruß Chef
Männer sind wie Kinder - nur die Spielzeuge werden etwas teurer
Moin,
sosehe ich das auch habe mal ne Mail an Michelin geschickt wegen Freigabe des Anakee für die C mal warten.
Habe weder für den TKC 80 noch den Anakee im Netz ne Freigabe gefunden.
Kann mich auch noch nicht entscheiden was ich nun drauf mache.
Aber mal abwarten was der TÜV-Heini sagt :evil:
Da haste recht jeder heute hergestellte Reifen übertrifft die Anforderungen die eine KLR an den Reifen stellt.
sosehe ich das auch habe mal ne Mail an Michelin geschickt wegen Freigabe des Anakee für die C mal warten.
Habe weder für den TKC 80 noch den Anakee im Netz ne Freigabe gefunden.
Kann mich auch noch nicht entscheiden was ich nun drauf mache.
Aber mal abwarten was der TÜV-Heini sagt :evil:
Da haste recht jeder heute hergestellte Reifen übertrifft die Anforderungen die eine KLR an den Reifen stellt.

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