Verfasst: 03.12.2010, 16:20
Ich hab zur Zeit die Wahl zwischen Rennrad und KLR...
Ich nehm das Rad. Ist ideal bei dem Wetter :-x
Ich nehm das Rad. Ist ideal bei dem Wetter :-x
Chef hat geschrieben:Ab Montag gilt ja bekanntlich "Winterreifenpflicht".
Jetzt frage ich mich, woher bekomme ich Winterreifen für meine KLR?
Chef
Quelle: www.ifz.dewww.ifz.de hat geschrieben: Winterreifenpflicht für alle ..................................................................................................(Stand: 17.12.2010)
Auch motorisierte Zweiräder müssen winterfest sein
Jetzt ist es „noch amtlicher“. Seit dem 4. Dezember 2010 ist die Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Neuregelung für Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer verkündet. Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Das gilt übrigens für alle motorisierten Zweiräder – also auch für die „Kleinen“.
Eigentlich ändert sich nichts. Seit 2006 ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen. Diese Auslegung war dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) diesbezüglich geändert wurde. Es ging konkret um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps. Die „Nachbesserungen“ des §2 Absatz 3a der StVO führen jetzt zu folgendem neuen Wortlaut:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Der Verweis auf die Richtlinie 92/23/EWG bzw. auf ihren Anhang II Nr. 2.2, dient lediglich der Definition des M+S-Reifens. Ansonsten ist generell die Rede von allen Kraftfahrzeugen. Demnach gilt die neu formulierte Regelung auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art „Winterreifen“ im Handel gibt, sei dahingestellt.
Laut Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG definieren sich M+S-Reifen dadurch, dass ihr Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, „dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzenden Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Der Passus dieser Richtlinie stellt somit eine grobe Definition dessen dar, wie ein geeigneter Winterreifen (M+S-Reifen) im Allgemeinen auszusehen hat. Eine Kennzeichnungspflicht mit dem Aufdruck M+S ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Wichtig ist auch zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner „herkömmlichen“ Bereifung nichts im Weg.
KLR650Tengai hat geschrieben:Zum Thema Winterreifenpflicht bei Zweirädern gibts aktuelle Infos beim Institut für Zweiradsicherheit ( www.ifz.de ).Quelle: www.ifz.dewww.ifz.de hat geschrieben: Winterreifenpflicht für alle ..................................................................................................(Stand: 17.12.2010)
Auch motorisierte Zweiräder müssen winterfest sein
Jetzt ist es „noch amtlicher“. Seit dem 4. Dezember 2010 ist die Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Neuregelung für Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer verkündet. Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Das gilt übrigens für alle motorisierten Zweiräder – also auch für die „Kleinen“.
Eigentlich ändert sich nichts. Seit 2006 ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen. Diese Auslegung war dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) diesbezüglich geändert wurde. Es ging konkret um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps. Die „Nachbesserungen“ des §2 Absatz 3a der StVO führen jetzt zu folgendem neuen Wortlaut:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Der Verweis auf die Richtlinie 92/23/EWG bzw. auf ihren Anhang II Nr. 2.2, dient lediglich der Definition des M+S-Reifens. Ansonsten ist generell die Rede von allen Kraftfahrzeugen. Demnach gilt die neu formulierte Regelung auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art „Winterreifen“ im Handel gibt, sei dahingestellt.
Laut Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG definieren sich M+S-Reifen dadurch, dass ihr Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, „dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzenden Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Der Passus dieser Richtlinie stellt somit eine grobe Definition dessen dar, wie ein geeigneter Winterreifen (M+S-Reifen) im Allgemeinen auszusehen hat. Eine Kennzeichnungspflicht mit dem Aufdruck M+S ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Wichtig ist auch zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner „herkömmlichen“ Bereifung nichts im Weg.