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Zulassung: im Schein steht gedrosselt, ist aber offen !

Verfasst: 24.04.2013, 02:56
von K-Power
Hallo KLR-Freunde,

möchte meine A2 anmelden/zulassen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 + Teil 2 stehen 20 KW drin.

Die KLR ist aber offen ! Der Vorbesitzer hat die Drosselung entfernt. Ich habe die Teile hier liegen.

Soll ich jetzt bei der Zulassungsstelle sagen, das sie 35 KW hat oder soll ich besser nichts sagen ? Ich möchte nicht ohne Zulassung da wieder gehen müssen, weil die irgendein Schreiben/Bestätigung brauchen, das sie 35 KW hat. Von wem auch, wenn die Drosslung vom Vorbesitzer entfernt wurde.

Ich will das Teil zulassen damit ich fahren kann und nicht in der Gegend rumrennen wegen irgend einem Papierkram.

Von der Versicherungsseite her, dürfte das kein Problem sein, die sind ganz locker drauf. Denen ist es egal, ob 20 oder 35 KW, ändert am Beitrag eh nichts, da die neue Einsteigerklasse sowieso bis 35 KW geht.


Also, was soll ich machen bei der Zulassungstelle ? Fresse halten oder schön brav alles verzählen ?



K-Power

P.S.: Wollte es nur erwähnt haben, das ich den offenen 1er habe.

Verfasst: 24.04.2013, 07:41
von Rattfield
der zulassungsstelle würd ich garnix sagen. geh zum tüv, leg denen die ubb von kawasaki vor und renn erst dann zur zulassungsstelle und lass dir die 35kw eintragen. du gefährdest sonst deinen versicherungsschutz. gibt nur ärger wenn da was passiert.

Verfasst: 24.04.2013, 09:30
von Chef
Sehe ich auch so.

Den evtuellen Ärger ist das nicht wert.


Gruß Chef

Verfasst: 25.04.2013, 02:53
von K-Power
Habe mit meinem Versicherungsmenschen gesprochen. Er hat gesagt, das der Hobel mit 35 KW versichert wird und der Beitrag dementsprechend auch ein bischen höher ist, als wie mit 20 KW.

Also der Zulassungstelle sag ich gar nichts.

Verfasst: 25.04.2013, 09:40
von Chef
Wenn Du meinst... :roll:


Gruß Chef

Verfasst: 26.04.2013, 08:55
von Pexus
Das ist lupenreine Steuerhinterziehung. Ziemlich strafbar. Wenn die Pappnasen dich anhalten und Zulassungsdaten und Papiere abgleichen, sieht's düster aus.
Würde ich auf keinen Fall machen! Denn steuern zahlste Steuern für ne 20kw Maschine und fährst auf voller Leistung daher.

Verfasst: 26.04.2013, 09:03
von Nordlicht
Steuer wird nach Hubraum bezahlt, nicht nach Leistung.
Das wäre also im Zweifel Versicherungsbetrug, keine Steuerhinterziehung. :idea:

Verfasst: 26.04.2013, 10:19
von Chef
So wie er schreibt wird die Kiste ja mit 35 kW versichert, ergo wär's weder Steuerhinterziehung noch Versicherungsbetrug.
Wie nennt man das nochmal, wenn die tatsächlichen Fahrzeugdaten nicht mit den Papieren übereinstimmen? Urkundenfälschung? :P


Gruß Chef

Verfasst: 26.04.2013, 10:48
von Volker62
Versichert ist die Kiste, denn es besteht ja ein Vertrag, wenn auch über eine geringere Leistung, und das ist maßgeblich. Also nix Verstoß PflVersG. Mit der Steuer hat das auch nix zu tun.

Interessant wirds allerdings bei den AKB - Assekuranzbedingungen - dann steht nämlich im Falle eines Falles eine Regressforderung ins Haus. Zudem besitzt die Kiste keine gültige Zulassung, was dann wieder eine Owi ist.

Verfasst: 26.04.2013, 20:34
von Pexus
Nordlicht hat geschrieben:Steuer wird nach Hubraum bezahlt, nicht nach Leistung.
Das wäre also im Zweifel Versicherungsbetrug, keine Steuerhinterziehung. :idea:
Stimmt :!:
Naja, wie auch immer. Nachdem jetzt verschiedene Delikte genannt wurden, dürfte auf jeden Fall klar sein, dass es mehr oder weniger illegal ist, weil man quasi ein Fahzeug mit den Daten X anmeldet, jedoch ein Fahrzeug mit den Daten Y fährt...

Grüße