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Hauptständer für KLR 650 C

Verfasst: 23.06.2013, 08:39
von Da Rolli
Hallo Midnander ,

ich würde gern einen Hauptständer an meine KLR machen ...
es handelt sich um einen "Buzzetti" ohne ABE , der wird irgendwie bei den Fußrasten befestigt......
nun meine Fragen....
....muß ich den Eintragen lassen???
....kann der Seitenständer dran bleiben???

Da Rolli

Verfasst: 23.06.2013, 09:26
von Suntzun
Wenn er keine ABE hat? Würde sich empfehlen. ..
Aber da ich nicht weiß wie er aussieht, kann man nix zur Befestigung sagen. ...

Verfasst: 23.06.2013, 10:10
von Rattfield
muss man einen hauptständer eintragen lassen? dann muss man einen sturzbügel auch eintragen lassen? ne, oder? schraub einfach dran das ding und gut ist.

Verfasst: 23.06.2013, 15:54
von jo-sommer
Das ist kein sicherheitsrelevantes Fahrwerks Bestandteil, das muss nicht eingetragen werden.

Genau wie Heckrahmenänderungen usw.

Gruss Jo

Verfasst: 23.06.2013, 16:12
von Da Rolli
Danke für eure Meinung!! :D
....so seh ich das auch....dran machen und gut ist.....
Gruß vom Rolf :zustimm:

Verfasst: 23.06.2013, 18:56
von Pexus
jo-sommer hat geschrieben:Genau wie Heckrahmenänderungen usw.
Jo, bist du dir da sicher?!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei Heckrahmenänderungen die Betriebserlaubnis erlischt.
Habe mich im Zuge eines bald anlaufenden Heckumbaus meiner Husky darüber informiert. Immerhin "sitzt" man auf dem Heckrahmen.

Grüße

Verfasst: 23.06.2013, 19:12
von Nordlicht

Verfasst: 23.06.2013, 20:57
von jo-sommer
Hehehe, dann waren aber mindestens drei Graukittel über dieses Heckrahmendetail aber so was von nicht informiert....

Ich hab an meiner Gixxer (wohl bemerkt nicht die Variante mit geschraubten sondern mit verschweißtem Heck Rahmen) diesen abgeschnitten, die Enden mit Streben verbunden, einen Zusatz Rahmen aus Rechteck-Profilrohren (Alu) auf geschweißt und ein Heck von einer RGV 250 angepasst, Wechsel Heck für wahlweise 1 oder 2 Personen (!!!).

Auf Rückfrage beim für Eintragungen zuständigen Mann des TÜV (Süd-West !) bekam ich die Ansage:

" Der Heck Rahmen hat nichts mit fahrsicherheitsrelevanten Eigenschaften zu tun. Da kann geändert werden, das muss weder geprüft noch eingetragen werden."

Der einzige Eintrag der gemacht wurde war der das bei Abdeckung für den Ein Personen betrieb die hinteren Rasten demontiert werden müssen.

Auch in den auf den Umbau folgenden HU's hat sich kein Prüfer dafür interessiert, selbst die Rennleitung hat bei keiner Kontrolle ( und davon gab es genügend mit einer eingetragenen L&W mit 98 Db...) nie irgend etwas daran beanstandet.

Einige meiner Bekannten und so gut wie jeder Fighter-Fahrer müßte dann jede Menge Probleme haben, ich kenne alleine 20-30 Karren mit geänderten Heck Rahmen, und laut dem Text aus dem Link wäre das ja ein absolutes NoGo....

Ich weiss nicht mal ob der Heck Rahmen (wie bei der KLR) überhaupt als Bestandteil DSS Rahmens zu sehen ist, da er ausschließlich Sitz, Beleuchtung und Spritzschutz trägt. Wenn man natürlich ein Mopped mit "dual shock" Hinterradfederung klassischer Bauweise hat sieht es ganz anders aus. Aber auch da kann eine Heckrahmenänderung (= Kürzung) erfahrungsgemäß relativ leicht eingetragen werden, wenn es anständig gemacht wird.

Dieser Text erscheint mir also infolge selbst gemachter und der Erfahrungen etlicher Bekannter zweifelhaft....

Gruss Jo