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Auspuff-Tiefe
Verfasst: 19.03.2014, 06:09
von tutan
hi Gemeinde,wie tief darf ich oder die Ordnungsmacht mit einem Meterstab in den Auspuff eindringen, ohne das die Fuhre anschließend stehenbleiben muß(DB-Killer ist eingebaut). Bei Testmessungen komme ich auf eine Tiefe von 40cm bis der Meterstab anstösst! kl
Verfasst: 19.03.2014, 17:29
von miche187
Ich denke nicht dass es da irgend eine Richtlinie oder sonstiges gibt... Ich würde aber grundsätzlich sagen wenn sie zu laut ist, bringt es dir auch nichs mehr wenn der Polizist nur 2cm in den Topf rein stochern kann. Wenn die Lautstärke noch im grünen Bereich ist, wird bestimmt keiner rein halten
Das ist jetzt nur meine Meinung, wenn ich Müll erzähle berichtigt mich bitte
Ich fahre einen Baldes Endtopf ohne Nummer, aber ich hab da keine Bedenken da ich mir ein Pfeiferl gebaut habe um die gute ziemlich leise zu bekommen... (der Endtopf lag halt noch rum...) und da die Lautsärke passt wird da sehr wahrscheinlich keiner nach einer Nummer suchen... falls doch zahl ich halt... Mich regt halt nur der orginale Topf auf mit der doofen zischelei...
Re: Auspuff-Tiefe
Verfasst: 19.03.2014, 17:58
von Chef
tutan hat geschrieben:...wie tief darf ich oder die Ordnungsmacht mit einem Meterstab in den Auspuff eindringen...
Uuuuuuhhhhh - äääähhhh
Tutan, wenn's dir zu tief wird, verlangst Du einfach Kranzgeld vom Beamten (wer's noch kennt...

)
Gruß Chef
Verfasst: 19.03.2014, 19:02
von Suntzun
Verfasst: 19.03.2014, 23:13
von Zippy the pinhead
miche187 hat geschrieben:Mich regt halt nur der orginale Topf auf mit der doofen zischelei...
Kuckst Du:
http://klr650.de/viewtopic.php?t=5204
Verfasst: 20.03.2014, 05:57
von tutan
Kranzgeld, zahlt man doch bei Nichteinhaltung eines Eheversprechens und nicht bei Öffnung eine Jungfer

.Mit welchen Worten kann ich dieses von kontrollierenden Beamten einfordern, wenn die sowieso schon sauer sind, weil sie nix finden? kl
Verfasst: 20.03.2014, 10:25
von Chef
Indem Du ihm sagst, mit dem Meterstab in der Intimsphäre deiner KLR rumzustochern, kommt einem Eheversprechen gleich.
Und wenn er sie dann nicht heiratet --> Kranzgeld, Schadenersatz oder nenn es wie Du willst.
Gruß Chef
Verfasst: 20.03.2014, 19:17
von miche187
Danke für den Tipp

werd ich mal testen die Tage
Verfasst: 20.03.2014, 19:56
von Prototyp
Chef hat geschrieben:Indem Du ihm sagst, mit dem Meterstab in der Intimsphäre deiner KLR rumzustochern, kommt einem Eheversprechen gleich.
Und wenn er sie dann nicht heiratet --> Kranzgeld, Schadenersatz oder nenn es wie Du willst.
Gruß Chef
Und mit Pech hat er dann ein neues Familienmitglied

Verfasst: 20.03.2014, 20:59
von Chef
Prototyp hat geschrieben:Und mit Pech hat er dann ein neues Familienmitglied

Och, so Beamte sind mitunter ganz praktisch
Gruß Chef