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brauchen Sturzbügel ABE, E-Prüfzeichen oder .. ?

Verfasst: 05.11.2014, 10:33
von muskelschmied
.. folgende Sturzbügel habe ich 2013 aus der Bucht gefischt :
PROTEZIONI SERBATOIO (Tank Protectors) RIKICROSS - KAWASAKI KLR 650 TENGAI
.. nun muß ich ja im Frühjahr zum TÜV
.. die Anbauanleitung (und mehr war nicht bei) ist leider in italienisch.
.. Aufkleber sind auf den Bügeln nicht druff.
.. wie siehts nun mit TÜV aus ?
.. brauche Sturzbügel 'ne Freigabe wie ABE, E-Zeichen oder was auch immer ?
:/
bis denne danne
:snoopy:

Verfasst: 05.11.2014, 10:52
von Mud Flap
Nö, brauchen soviel ich weiß nix.
Einfach dranklöppeln.
Habe auch nie eine ABE, etc. für meine Bügel und Seitenkofferhalter gesehen und alle Händler / Freundliche / Hersteller haben auf nachfrage stehts abgewunken.
Veränderst wohl nichts genehmigungspflichtig Relevantes.

Nen Hauptständer braucht aber ABE / E-Nummer / TÜV-Gutachten.
Ich glaube es liegt daran, dass es für Fahrzeugständer weiterführende Bedingungen gibt:
- Nachweis: Kein losfahren mit ausgeklapptem Fahrzeugständer
- Nachweis: Zyklenhaltbarkeit der Federn

Verfasst: 05.11.2014, 12:06
von Suntzun
Nein, nicht relevant. Aber auch für meinen Hauptständer wollte noch kein TÜV irgendwas sehen. Aber Jan hat recht, für den HS liegt eine ABE bei und die Aufforderung ihn eintragen zu lassen. .. :lol:

Verfasst: 05.11.2014, 19:33
von michelmania
Fahrzeugteile, deren Beschaffenheit in der StVZO beschrieben sind, benötigen die Zulassung durch das Kraftfahrbundesamt - sind in/als Zulassungsbescheinigung (die "Ur-Gesamtbetriebserlaubnis" von Werk aus) eingetragen oder es wurde dafür eine ABE / ABG erteilt. Das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit dürfen durch den An- oder Umbau nicht beeinträchtigt werden.
Sturzbügel zählen nicht dazu, die nehmen keinen Einfluss auf die Fahrzeugeigenschaften.
Der Ständer ist vorgeschrieben, volles Programm. :tach: