Ich bin da aktuell nicht auf dem Stand, aber ich hatte so ein Ding an meiner MTX und da meinte der Schutzmann, ich solle das besser wieder abmachen.
Ich glaub nicht, dass jeder Sch... homologiert sein muß. Nen Gebäckträger darf man sich sicher selber basteln, glaube ich zumindest. Der Polizist wusste es damals auch nicht genau, er vermutete, dass es entweder eingetragen / abgenommen sein muß, weil es Teile vom Scheinwerfer verdeckt, oder wegen möglicher Verletzungsgefahr.
Ich halte in der Sache beides für Quatsch. Zum einen dürfte die Leuchtkrafteinschränkung vernachlässigbar sein. Zum anderen wäre es mir als umgefahrener Fußgänger glaube ich egal, ob mich ein Metallgitter verletzt oder die Scherben vom Scheinwerfer. Aber nach mir gehts ja nicht...
Ich hab das an der KLX anders gelöst. Ich habe vier kleine Schlitze in die Kante der Lampenmaske geschnitten, zwei überm Scheinwerfer, zwei drunter. Dann hab ich ein Stück dünnes Plexiglas so ausgeschnitten, dass es an den entsprechenden Stellen Nasen hat und gewölbt in die Schlitze gesteckt schön stecken bleibt.
Funktioniert gut gegen Steinschlag, fleigt beim Unfall weg und es hat bisher weder Polizei noch TÜV gestört.
Zu sehen dort
http://klr650.de/viewtopic.php?t=7715&start=90 bei den Bildern vom Nordlicht das 11. Foto.
Aber so ein Oldschool - Gitter fänd ich auch schicker...