KLR Treffen 2020
- jo-sommer
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Re: KLR Treffen 2020
Boahh, da brauchste n Navi durch die Tabelle.
Und im Endeffekt isses wieder wie seit ewigen Jahren: Größe ändern = Einzelabnahme und eintragen lassen
Und im Endeffekt isses wieder wie seit ewigen Jahren: Größe ändern = Einzelabnahme und eintragen lassen
Die Schwarze Sau: '88er 650A, leicht modifiziert, nervt!
Re: KLR Treffen 2020
Was ich mich frage...was heißt das, das der Reifen vor dem 31.12.19 hergestellt sein muß.
Ist damit direkt der Reifen tatsächlich gemeint, der aufgezogen werden soll oder allgemein der Reifentyp?
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein und der selbe Reifentyp mit unterschiedlichem Herstellungsdatum gemeint sein kann.
Was soll an einem Reifen des gleichen Typs, der am 1.1.20 hergestellt wurde, denn anders sein?
Ist damit direkt der Reifen tatsächlich gemeint, der aufgezogen werden soll oder allgemein der Reifentyp?
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein und der selbe Reifentyp mit unterschiedlichem Herstellungsdatum gemeint sein kann.
Was soll an einem Reifen des gleichen Typs, der am 1.1.20 hergestellt wurde, denn anders sein?
- Suntzun
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Re: KLR Treffen 2020
Geldmacherei eben.
Und vor allem: Die bisher geleistete Arbeit von Testfahrten und Freigaben für die Tonne. Einfach weil dem TÜV Einnahmen wegbrechen...
Und vor allem: Die bisher geleistete Arbeit von Testfahrten und Freigaben für die Tonne. Einfach weil dem TÜV Einnahmen wegbrechen...
Ehemaliger Tengaifahrer...
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Re: KLR Treffen 2020
Wer hat denn den Schwachsinn verbrochen?
Da ist für Dunlop die Produktion des K750-Uraltreifen aus den 80'ern ja für die Zukunft gesichert...
Dass die Reifenindustrie da nur zuschaut....
Ich kann mir das in der Praxis auch kaum vorstellen.
Denn das würde ja bedeuten, dass ich z.B. einen neuen Michelin Anakee oder Conti Trail Attack - den ich seit Jahren unfallfrei fahre - in 2022 plötzlich nicht mehr TÜV-fähig wäre. Wo ist da der Bestandsschutz? Dann darf ich - ohne Eintragung - ja auch kein anderes Fabrikat fahren als den Dunlop, der in der EG-Betriebserlaubnis anno 1986/87 aufgeführt ist.
Wenn es den Reifen irgendwann dann doch nicht mehr gibt - soll ich dann tatsächlich auf den nackten Felgen fahren?
Wie stellt sich der Gesetzgeber das denn vor?
Muss ich mir jetzt tatsächlich einen "TÜV-Radsatz" in die Ecke stellen?
Gruß Chef
Da ist für Dunlop die Produktion des K750-Uraltreifen aus den 80'ern ja für die Zukunft gesichert...
Dass die Reifenindustrie da nur zuschaut....
Ich kann mir das in der Praxis auch kaum vorstellen.
Denn das würde ja bedeuten, dass ich z.B. einen neuen Michelin Anakee oder Conti Trail Attack - den ich seit Jahren unfallfrei fahre - in 2022 plötzlich nicht mehr TÜV-fähig wäre. Wo ist da der Bestandsschutz? Dann darf ich - ohne Eintragung - ja auch kein anderes Fabrikat fahren als den Dunlop, der in der EG-Betriebserlaubnis anno 1986/87 aufgeführt ist.
Wenn es den Reifen irgendwann dann doch nicht mehr gibt - soll ich dann tatsächlich auf den nackten Felgen fahren?
Wie stellt sich der Gesetzgeber das denn vor?
Muss ich mir jetzt tatsächlich einen "TÜV-Radsatz" in die Ecke stellen?
Gruß Chef
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Re: KLR Treffen 2020
Ich werde mich mal an den TÜV meines Vertrauens wenden.
Der muß es ja wissen was er tolerieren kann.
Die Bullerei wird da wohl kein sonderliches Interesse haben.
Der muß es ja wissen was er tolerieren kann.
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Re: KLR Treffen 2020
Nochmal drüber nachgedacht:
Das würde ja bedeuten, dass mir bei einem Unfall der Versicherungsschutz verweigert werden könnte, da ich ja nicht eingetragene Reifen spazieren fahre, die bei der letzten TÜV-Abnahme aber ohne Mängel durchgefluscht sind.
Das wäre quasi für jede Versicherungsgesellschaft ein Persilschein, bei jedem (geschätzten) 2. Unfall mit Motorradbeteiligung die Leistung zu verweigern, da die Betriebserlaubnis wegen dem Reifenthema erloschen ist. Und das auf Basis einer nachträglich geänderten Gesetzeslage.
Kann ich mir so einfach nicht vorstellen. Irgendwo fehlt mit da eine klare Definition bzw. Abgrenzung.
Und überhaupt entspricht das Ganze ja nicht mal ansatzweise dem Entbürokratisierungsgedanken
Gruß Chef
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Re: KLR Treffen 2020
Leute ist doch ganz einfach.
Reifen mit einer Dot vor 2020 dürfen weiterhin gefahren werden,wenn eine Freigabe des Reifen Herstellers vorliegt.
Reifen mit einer Dot ab 2020 dürfen nur noch gefahren werden, wenn die Reifen Größe in den Papieren eingetragen ist, oder eine Freigabe vom Fahrzeug Hersteller vorliegt. Ansonsten muss die Reifen Größe eingetragen werden.
Und ja, das ist Schwachsinn und Abzocke, die der TÜV wahrscheinlich durch gutes schmieren von Politikern durchgesetzt hat. Aber ist halt gerade so, auch wenn die Reifen Hersteller wohl gerade massiv dagegen protestieren. Hilft aber alles nichts.
Und nochmal die Regelung ist an der Dot des Reifen festgemacht.
Reifen mit einer Dot vor 2020 dürfen weiterhin gefahren werden,wenn eine Freigabe des Reifen Herstellers vorliegt.
Reifen mit einer Dot ab 2020 dürfen nur noch gefahren werden, wenn die Reifen Größe in den Papieren eingetragen ist, oder eine Freigabe vom Fahrzeug Hersteller vorliegt. Ansonsten muss die Reifen Größe eingetragen werden.
Und ja, das ist Schwachsinn und Abzocke, die der TÜV wahrscheinlich durch gutes schmieren von Politikern durchgesetzt hat. Aber ist halt gerade so, auch wenn die Reifen Hersteller wohl gerade massiv dagegen protestieren. Hilft aber alles nichts.
Und nochmal die Regelung ist an der Dot des Reifen festgemacht.
Gruß Werner
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Bitte klr als Betreff angeben, Danke
Überweisung geht natürlich auch, Kontodaten gibt es per PN.
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