Irgendwie alles komisch

alles was es sonst noch an der 650er gibt
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Arthros
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Irgendwie alles komisch

Beitrag von Arthros »

Hallo Ihr

Hab mir mal mein Mopped genauer angesehen. Muss mit der Karre zum TÜV.

Aber wie soll das gehen?

Ist umgebaut zur Supermoto, hab da ein Gutachten "für die Durchführung eines Fahrversuch", kein Datum drauf, aber mit Unterschrift.

Reifen Bridgestone 140 70-17 hinten und 110 80-17 vorne.

Im Brief steht "m. Leistungsbeschränkung", aber "35 kw bei 6500 U/min"

Mikuni Flachschiebevergaser TM6 ? kann das sein? (In der Rechnung vom Vorbesitzer steht "im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen"


aah habs gefunden in nem anderen Thread: Mikuni TM6-40 ( TM6KLR abp-racing bezeichnung )

K&N Luftfilter, Luftfilterkasten ist aufgebohrt.

Kriegt man da TÜV? über ne Werkstatt am besten, oder hinfahren zum TÜV und doof stellen?

Habt Ihr ne Ahnung?

Bin etwas verzweifelt... :?: :cry: :?:


muss ich auch zur AUK? Baujahr 22.08.89
Zuletzt geändert von Arthros am 06.05.2009, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Chef »

1. Ja Du musst zur ASU.
2. Kommt der Rest auf den Prüfer an.
Mit dem Mikuni dürftest Du theoretisch keinen TÜV bekommen, da das Teil nicht eintragungsfähig ist - die meisten merken das aber nicht.

An deiner Stelle würd' ich das Dingn bei einer Werkstatt meines geringsten Misstrauens abstellen und die TÜV und ASU machen lassen.
Da geht sowas meistens etwas besser....


Gruß Chef
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Arthros
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Beitrag von Arthros »

Werkstattmäßig hab ich da schon ne Idee.

Muss da eh hin wg. neuer Bereifung, kann die nicht aufziehen und erst recht nicht auswuchten. Macht mir bestimmt TÜV drauf.

Danke schonmal
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Harry77
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Beitrag von Harry77 »

Servus, fragt halt mich! Ich ärgere mich seit 5 Jahren mit solchen Typen wie dir!

AUK:
für Fahrzeuge, die ab 01.01.1989 zugelassen wurden. Der Grenzwert liegt bei dir bei 4,5 Vol/% CO. Das ist zwar relativ hoch, aber wegen deiner Tuningmaßnahmen kann es schon sein, dass es da Probleme geben kann.

Mikuni: Das kommt auf den Prüfer an. Kann mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, dass der Vergaser nicht auffällt.

Aufgebohrter Luftfilterkasten: Wenns zu laut wird fällts auf...

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt wenn sich das Abgas- und Geräuschverhalten eines Fahrzeugs ändert


Leistungsangabe: war früher wahrscheinlich mal gedrosselt und bei der Eintragung wurde die Aufbauart nicht geändert. Die Zulassungsstelle übernimmt stur was ihnen vorgesetzt wird. Meine offene KLR 250er ist auch m.LB. wegen nem dummen amtlich anerkannten Sachverständlichen und ner dummen Tussi bei der Zulassungsstelle.

SuMO-Umbau: Kann ich jetzt nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß wie dein Dokument aussieht. Meines Erachtens müßte da ein 21er bzw. ein §19(2) durchgeführt werden und diese Änderung muß dann in den Brief bzw. Fahrzeugschein eingetragen werden bzw. sein.

Wie gesagt es kommt auf den Prüfer an. Ich hab Zweiradmechaniker gelernt und mich ständig mit der Materie befasst. Es gibt aber auch viele, die nicht über das spezifische Fachwissen verfügen.

Kannst es ja auch mal mit den Standardsprüchen versuchen:
1. Das war schon immer so
2. Ich habe nichts verändert
3. Ich hab die so gekauft
4. Das ist alles orginal

Gruß Harry
Skinner
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Beitrag von Skinner »

Harry fünftens noch


komisch ich komme alle 2 Jahre hierher, noch nie gab es Probleme damit.

Allerdings war ich immer bei Kollegen von Ihnen........
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Beitrag von Chef »

@ Harry77
Bist Du sicher, dass der Zeitpunkt der EZ der 1.1.1989 ist und nicht der 1.4.1989 :?:


Gruß Chef
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Beitrag von tschahn »

@Harry77 und @Chef,

ich bin mir sicher, daß es der 01.04.1989 ist..... weil meine KLR hat EZ 01.05.1989 :cry: :cry: :cry: :cry:

... aber sie hat auch nur 0,5 % CO2 !!! :D

Grüße
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Beitrag von tschahn »

Uuuuups, hätt ich beinahe übersehen,

@Harry77 - in welcher Ecke der Oberpfalz bist Du denn zuhause ?

KLR-Lenker sind bei uns sehr selten...

Gruß
Helmut
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Arthros
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Beitrag von Arthros »

@ Harry77

Danke für Deine Mühe

Eingetragen ist nichts ausser "Reifenfabrikatsbindung des Herstellers...", steht wahrscheinlich immer drin.

Werd mal n bisschen basteln...

Gruß
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Beitrag von Harry77 »

@ Skinner: Ja genau den Spruch hatte ich schon vergessen. Bin ja fast nur im Außendienst und hab keinen direkten Kundenkontakt mehr. Aber ich erinnere mich da jetzt wieder an einen GS 500-Lenker, der Zubehörblinker mit zu langem Gewinde angeschraubt hatte und dadurch konnte er den Hauptscheinwerfer nicht tiefer stellen. Den hatte ich das gnädigerweise als Geringen Mangel notiert und nach zwei Jahren kam er und hatte es nicht mal geschafft das Gewinde um 2 cm zu kürzen. Und dann kam er mit deinen Spruch. Na ja dann hab ich ihn durchgeschmissen.

@ Arthros: Ja das mit den Reifen schreiben die mittlerweile bei den neuen Papieren immer rein. Sind die kleineren Reifen eingetragen? Basteln, beten und hoffen :)

@Tschan: Bin aus dem Landkreis Neumarkt bzw. Lauterhofen falls du das kennst. Ich glaub KLR Lenker gibs in Deutschland sowieso wenig...

AUK ab 01.01.89 Ihr habt mich so verunsichert, dass ich gleich nachgesehen habe. Alle haben sie Angst vor der AUK...ich versteh das nicht.
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