Entdrosseln C-Model und Versicherung !

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Stüwe
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Entdrosseln C-Model und Versicherung !

Beitrag von Stüwe »

Hallo !
Als Besitzer einer C- Maschine muß ich hier ein neues Thema aufmachen.
Ich hab mir nun ein paarmal die geschichte mit dem Leistungskrümmer durchgelesen und weiß jetzt das nicht alle Krümmer passen. Aber welcher nun auf`s C Model paßt, ist mir nicht ganz klar.
Hätte da jemand ein Tip?
Zur Versicherung: Ich hab meiner Kleinen ein MIKUNI Vergaser spendiert, falls ihr wollt kann ich dazu mal was schreiben, und jetzt möchte ich noch einen Leistungskrümmer haben und sie zum XT660-Jäger ausbauen.
Wie sieht es da eigentlich mit der Versicherung aus? Ab wann verliere ich den oder anders ab wann muß ich die Sachen eintragen lassen?

Gruß Stüwe
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Joox
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Beitrag von Joox »

Was haste denn für nen Kikuni geleistet? Nen, 40er Flachschieber?
Stüwe
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Beitrag von Stüwe »

Hallo Joox!
Jip, den Mikuni TM40 Flachschiebervergaser. Den hab ich mir bei Topham gleich passend für die KLR gekauft. Obwohl passend übertrieben ist, da zwischen Rahmen und Vergaser null Platz mehr ist war es eher ein gynikologischer Eingriff. Aber die haben den passenden Ein. und Auslauf draufgeschrumpft.

Gruß
Stüwe
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Jens0341
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Beitrag von Jens0341 »

Hallo Stüwe !

Na Feine Sache, jetzt gibts einige Infos zum Mikuni-Vergaser von Stüwe.

Dein Mikuni-Vergaser müsste doch eine Beschleunigerpumpe haben, sag mal bitte ganz ehrlich, spürst Du das deutlich im Fahrbetrieb ?

Also hast Du eine bessere Beschleunigung bzw. besseren Durchzug als mit dem vorherigen originalen Vergaser ?

Mit freundlichem Gruß, Jens
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Chef
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Beitrag von Chef »

Ich will ja jetzt keinem den Spaß verderben, aber führt nicht der Einbau eines Mikuni zum Erlöschen der Betriebserlaubnis?
Somit ist es im Extremfall auch mit dem Versicherungsschutz Asche!
Allerdings müsste dann im Falle eines (Un-)Falles ein Gutachter klären, ob der Einbau eines anderen Vergasers ursächlich für den Unfallhergang war.
Ab da wird's juristisch bürokratisch. :roll:
Ist aber das gleiche Problem wie beim Leistungskrümmer. Ich hab' noch nie einen mit 'ner ABE (oder TÜV-Gutachten) gesehen :arrow: somit ist das alles "illegal"...

Wenn's grün-weiß merkt, hat man auch nur Ärger, was ich allerdings für eher unwahrscheinlich halte. Da müssten die sich mit jedem Modell sehr gut auskennen.

Wie vieles bleibt aber all das immer die Entscheidung des Einzelnen.


Gruß Chef
Stüwe
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Beitrag von Stüwe »

Hallo Chef,
kann ich das ganze damit umgehen das ich mir den Vergaser eintragen lasse? Kann man, z.b. den Krümmer der kein TÜV hat, eintragen lassen?

Gruß Stüwe
Stüwe
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Beitrag von Stüwe »

Ach ja,,,,
hat denn keiner ein Tip zum Thema C-Modell und Leistungskrümmer ????
:(

Gruß Stüwe
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Beitrag von Chef »

@ Stüwe

Meines Wissens sind nur Teile eintragungsfähig, für die es eine ABE oder ein TÜV-Gutachten gibt.

Der Ing. beim TÜV muss ja auf irgend ein Gutachten Bezug nehmen. Meistens kommt das vom Hersteller der Teile. Bei Reifen z.B. kann aber auch der Hersteller des Fahrzeugs Freigaben erteilen.

In allen anderen Fällen muss man solche Dinge im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen lassen. Dazu braucht man aber, je nach Teil, z.B. Materialgutachten, Lärmgutachten (Auspuff) usw....
Noch dazu kommt, dass Einzelabnahmen recht teuer sind.
Fertigt man sich z.B. Verkleidungsteile selber, macht der TÜV Zug- und Bruchversuche um zu überprüfen, ob die Teile bei einem evtl. Unfall splittern oder all zu früh brechen, was sie nicht dürfen. Selbstverständlich sind die Teile dann futsch und man kann die Teile dann nochmal anfertigen. Manchmal benötigt der TÜV auch mehre Versuche, wobei dann schon ein paar Prototypen "verheizt" werden können.
Alles in allem eine recht kostspielige Sache.

In deinem Fall würde ich beim Importeur oder Hersteller direkt nachfragen, ob sie Erfahrungen mit Eintragung ihrer Produkte haben. Evtl. haben die ein "Mustergutachten", auf dessen Basis sich der Vergaser eintragen lässt. Einfach mal nachfragen.

... und dann hoffen und beten, dass man auf einen verständigen Ing. trifft... :wink:


Gruß Chef
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