Die Reifenbindung ist doch völlig uninteressant. Die muss man auch nicht austragen lassen.
Alles was von Bedeutung ist:
Hat ein Reifen eine Freigabe für ein bestimmtes Motorrad !!!
Die Leute vom TÜV haben da alle Unterlagen. Bei einem Reifenhändler sollte das auch so sein. Aber die Jungs verkaufen eventuell lieber Reifen A als Reifen B, weil da die Marsche höher ist.
Das Ganze hat auch einen Hintergrund. Wenn ein Motorrad oder Auto auf den Markt kommt hat es einen Erstausstatter für die Reifen. Der versucht selbstverständlich durch eine Herstellerbindung in den KFZ-Papieren sich zu fixieren. Der Markt entwickelt aber neue Reifen, die in Göße und Belastbarkeit zu dem Fahrzeug genauso passen. Dies wird dann in der Freigabe des Herstellers dokumentiert. Damit steht zwar im Brief immernoch DUNLOP drin, aber mit der entsprchenden Freigabe von METZELER kommt dann halt ein METZELER drauf. Es gibt ja auch Fahrzeuge, da wird der eingetragene Reifen vom Hersteller nicht mehr produziert.
Das kommt daher: DUNLOP hat 2001 die Entwicklung für den 7er BMW begleitet. Das heist, das Auto wurde fahrwerksseitig in Verbindung mit DUNLOP entwickelt. Als Erstausstatter stand im Brief dann auch DUNLOP drin. Die DUNLOPer haben alle Reifen für die neuen 7er geliefert und für die Unwissenden was danach DUNLOP-Pflicht. Ist aber Quatsch

. Das alles weis ich vom Entwicklungschef von DUNLOP. 2002 gab es eine Reifenpräsentation für die Weltpresse. Ich war als Produktionsleiter, technischer Leiter und Gesamtverantwortlicher für die technische Ausstattung dabei. Damit war ich 2002 rund 10 Wochen auf einer Rennstrecke in Mallorca mit den DUNLOP Leuten zusammen.
Also: Wenn ein Hersteller eine Reifenfreigabe für einen betimmten Reifen auf einem bestimmten Motorrad macht, ist das wie eine ABE zu betrachten. Der TÜV hat all diese Unterlagen und damit ist das Thema durch.
Sollte euch ein Sheriff oder Prüfer mal damit ärgern, ganz einfach: "Die Rechtgrundlage für den Betrieb eines Reifens auf einem Fahrzeug ist die Freigabe des Herstellers in Verbindung mit einer entsprechenden Abnahme, was alles in den vorliegenden Unterlagen dokumentiert ist. Noch Fragen ?"
Wenn dann noch nicht Ruhe ist, oder der Typ absolut beratungsresistent ist: "Wenn Sie sich die letzten 5 Jahre erfolgreich gegen eine Weiterbildung auf diesem Gebiet wehren konnten > Schön für Sie. Und jetzt rufen Sie mal Ihren Chef. Vielleicht kennt der ja die Bedeutung einer Rechtsgrundlage, bzw. einer Reifenfreigabe."
Ich lass mir da nichts gefallen. Ich habe auch schon einen Dorfsheriff vor Gericht ziehen lassen. Der meinte, er sei der Größte. Der Richter hat ihn dann so gebügelt, der Typ war durch !!!
Ausgenommen von all dem sind natürlich sogenannte Einzelprüfungen. Aber ich kenne keinen KLR-Fahrer der versucht einen 300er Hinterradreifen beim TÜV eintragen zu lassen
Frohes Fest
