Verfasst: 30.12.2012, 20:38
" Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Rechtstipp vom 05.11.2009
Seit dem 1. November gelten bei fast allen Banken und Sparkassen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich erheblich auf die Rechte der Bankkunden auswirken...
...Weiter wurden die Widerrufsmöglichkeiten von Überweisungsaufträgen durch die neuen AGB eingeschränkt. Vorher war es möglich, Überweisungen zu widerrufen, bis der Auftrag von der Bank ausgeführt worden ist. Dies ist nun infolge der neuen AGB nicht mehr möglich. Ist der Überweisungsauftrag der Bank zugegangen (Abgabe, Briefkasteneinwurf), kann eine Rückabwicklung höchstens aus Kulanzgründen erfolgen...."
Rechtstipp vom 05.11.2009
Seit dem 1. November gelten bei fast allen Banken und Sparkassen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich erheblich auf die Rechte der Bankkunden auswirken...
...Weiter wurden die Widerrufsmöglichkeiten von Überweisungsaufträgen durch die neuen AGB eingeschränkt. Vorher war es möglich, Überweisungen zu widerrufen, bis der Auftrag von der Bank ausgeführt worden ist. Dies ist nun infolge der neuen AGB nicht mehr möglich. Ist der Überweisungsauftrag der Bank zugegangen (Abgabe, Briefkasteneinwurf), kann eine Rückabwicklung höchstens aus Kulanzgründen erfolgen...."