Seite 3 von 3
Verfasst: 01.08.2018, 18:26
von Nordlicht
Du kannst deinen Browser so einstellen, daß er nur Seiten in deutscher Sprache anzeigt.
https://www.quad-company.de/Cap-Arctic- ... rsatzteile
oder bei Moto Car Wiesmoor

Verfasst: 01.08.2018, 20:03
von Kluntje
Ich gebs ja zu das ich ein Internetlegastheniker bin
Denn werde ich ma nach Wiesmoor fahren

Verfasst: 02.08.2018, 19:39
von Kluntje
Nochmal ne Frage.
Darf ich jetzt noch mit der KLR fahren trotz Mängelbericht oder muss ich die stehen lassen bis die Mängel behoben sind und ich die Plakette habe?
Verfasst: 02.08.2018, 19:51
von Nordlicht
Du kannst fahren. Nimm den TÜV Zettel mit.
Für die Reparaturen hast du 4 Wochen Zeit.
Verfasst: 28.08.2018, 16:22
von Kluntje
So war nun endlich nochmal zur Nachuntersuchung.
Habe die Gemischschraube nu 1/2 Umdrehung reingedreht und der CO Gehalt
ist von 5,6 auf 1,88 gefa!llenllen

Erst wollte der TÜV Onkel komisch werden weil in der Freigabe M+S Silica steht aber die Bezeichnung nicht auf dem Reifen zu finden ist.
Doch er meinte er will ja net kleinlich sein und gibt mir die Plakette
Und nächstmal sollte ich doch wieder nen 120er montieren damit es keine Probleme gibt

Verfasst: 07.12.2018, 15:56
von Fritten
Auch wenns bisschen spät ist jetzt:
https://de.reifenwerk-heidenau.com/docu ... KL650C.pdf
Freigabe ist doch noch gültig, da seh ich kein Problem. Ausdrucken und mitbringen.
Verfasst: 15.12.2018, 09:15
von Michael R
Stimmt leider nicht mehr.
Es WAR einige Zeit zulässig, abweichende Reifengrößen auf einem Motorrad zu fahren, sofern eine Freigabe vom Reifenhersteller vorliegt. Dies galt dann auch nur bei Motorrädern im Originalzustand! Diese Regelung wurden dann 2017 (oder schon 16?) wieder gekippt und nun muss wieder die montierte Bereifung mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen!
ALLES andere ist Fahren ohne Betriebserlaubnis.
Gruß Michael
Verfasst: 15.12.2018, 11:38
von Nordlicht
Quelle ?
Verfasst: 15.12.2018, 12:58
von Michael R
Nordlicht hat geschrieben:Quelle ?
habe ich gerade nicht zur Hand, aber das kriege ich montag raus.
Edith:
Habs gerade gefunden bei uns (bin Prüfingenieur der KÜS) in der Datenbank
Da steht dann in einem Rundschreiben (aus 09/17), bezugnehmend auf den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschuss-Technik, unter anderem:
.....
andere Reifengrößen am Motorrad sind möglich, wenn:
- Abrollumfang und Breite der neuen Bereifung zwischen der kleinesten und größten Bereifung gemäß Fahrzeug Betriebserlaubnis liegt.
- das Motorrad sich ansonsten im unveränderten Serienzustand befindet
...........
Daraus ergibt sich dann bei so ziemlich jedem Motorrad, das eine andere Größe eingetragen werden muss. Entweder nach §19(3) dank vorhandenem Teilegutachten, oder per §21 als einzelabnahme.
Da die KLR nur eine Größe in den Papieren stehen hat, ist der kleinste Reifen gleichzeitig der Größte, womit alles andere eingetragen werden muss.
Zudem sind sicherlich viele nicht mehr absolut Orginal,.........
Gruß Michael
Verfasst: 15.12.2018, 17:47
von jason
Sag ich doch