Moin,
auf der Suche nach passenden Seitenträgern für meine Tengai stoße ich immer wieder auf Tip´s zum Selbstbau oder Umbau von Seitenträgern nach dem Motto: "Was nicht passt, wird passend gemacht."
Muss man für Seitenträger etwa keine ABE o.ä. vorweisen können
Gruß
Mathis
Seitengepäckträger ... Selbstbauten und Umbauten erlaubt?
Seitengepäckträger ... Selbstbauten und Umbauten erlaubt?
Das Problem sind nicht die Dinge an sich sondern die Sicht auf die Dinge.
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Also ich glaube, bei meinen HEpco Beckers war keine ABE (oder sonstiges) dabei !
Beim Selbstbau ist nur darauf zu achten, dass es keine scharfen Kanten oder spitze Ecken gibt.
Das wäre dann wieder Gefährdungspotential hoch 10 und wird nicht gerne gesehen.
Es bauen doch viele ihre Kofferträger selbst - sollte also kein Problem sein.
Beim Selbstbau ist nur darauf zu achten, dass es keine scharfen Kanten oder spitze Ecken gibt.
Das wäre dann wieder Gefährdungspotential hoch 10 und wird nicht gerne gesehen.
Es bauen doch viele ihre Kofferträger selbst - sollte also kein Problem sein.
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Also das mit den Herstelleraufklebern wäre mir zu gewagt.
Und wenn Du wirklich eine ABE (oder so) bräuchtest, dann würde Dir der Aufkleber auch nichts nützen.
An meinen ganzen Motorrädern hatte ich bisher immer Kofferträger dran.
Immer gekaufte, aber die waren alle ohne Schlagzahlen oder Prüfnummer und so. Es war ja nicht einmal der Hersteller erkennbar.
Und NIEMALS wollte jemand da etwas sehen.
Auch als die Träger verkauft habe, wurde nur die Anbauanleitung mitgegeben.
Mein "Umbau A - Z" sagt dazu:
Und wenn Du wirklich eine ABE (oder so) bräuchtest, dann würde Dir der Aufkleber auch nichts nützen.
An meinen ganzen Motorrädern hatte ich bisher immer Kofferträger dran.
Immer gekaufte, aber die waren alle ohne Schlagzahlen oder Prüfnummer und so. Es war ja nicht einmal der Hersteller erkennbar.
Und NIEMALS wollte jemand da etwas sehen.
Auch als die Träger verkauft habe, wurde nur die Anbauanleitung mitgegeben.
Mein "Umbau A - Z" sagt dazu:
Gepäckträger
Diese sind nicht genehmigungspflichtig, sofern sie nicht gleichzeitig die einzige Haltemöglichkeit für den Beifahrer sind. Gepäckträger müssen aber so beschaffen sein, daß sie niemanden - inklusive Fahrer und Beifahrer - gefährden können. Die darauf befestigte Ladung darf die Sichtbarkeit der Blinker und Rückleuchte nicht beeinträchtigen.