Juschka hat geschrieben: ↑21.02.2025, 21:45
Doofe Frage: darf man diese Digitaltacho legal in D fahren? Haben die eine ABE?
Vg juschka
Klar darf man, haben viele Ktms ja schon ab Werk dran die kleinen Koso.
Es gibt für Tachos auch keine ABE Pflicht. Ein Tacho muss beleuchtet sein, damit er Nachts ablesbar ist und er darf nicht über GPS laufen wegen Tunnel.
Er muss voreilen, deshalb muss der Radumfang einstellbar sein.
Mehr gibt es nicht.
Gruß Werner
Spende für den Betrieb des Forums über paypal:
https://paypal.me/wernerzehe?country.x=DE&locale.x=de_DE
Bitte klr als Betreff angeben, Danke
Überweisung geht natürlich auch, Kontodaten gibt es per PN.
Jupp, man darf sich sogar nen Fahrradtacho drannageln, wenn man das mit der Beleuchtung geregelt bekommt.
So wurden z.B. alte Huskies, Husaberg straßentauglich gemacht:
Fahrradtacho + EInhausung mit ner Funzel drin.
Das voreilen darf bei der A m.W. noch bis zu 10% betragen.
(verm. bei auch bei B/C, hab das Baujahr nicht mehr im Kopf, wann das runtergesetzt wurde...)